Artikel 495 - Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (9. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Geltung ab 08.11.2006
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Artikel 495 Konventioneller-Verkehr-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung


Artikel 495 ändert mWv. 8. November 2006 KonVEIV § 11, § 12

(930-9-10)

In § 11 Abs. 1 und § 12 der Konventioneller-Verkehr-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung vom 9. Juni 2005 (BGBl. I S. 1653) werden jeweils die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.



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