Artikel 23 - GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)

G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 378 (Nr. 11); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1622
Geltung ab 01.04.2007, abweichend siehe Artikel 46
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Artikel 23 Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung


Artikel 23 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. April 2007 AMV § 7, § 8, mWv. 1. Juli 2008 § 1, § 9, § 10, § 11

Die Ausschussmitglieder-Verordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 827-9, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 2. September 2004 (BGBl. I S. 2325), wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 werden die Wörter „des Gemeinsamen Bundesausschusses und" gestrichen.

b)
Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:

„Die Amtsdauer der Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses bestimmt sich nach § 91 Abs. 2 Satz 11 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch."

c)
In dem neuen Satz 3 werden nach den Wörtern „neu hinzugetretene Mitglieder" die Wörter „der Ausschüsse" eingefügt.

2.
(entfallen)

3.
§ 7 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Der Vorsitzende und die weiteren unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses erhalten Reisekostenvergütung nach den Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes."

4.
In § 8 Satz 1 werden die Wörter „über Reisekostenvergütung der Beamten des Landes nach der Reisekostenstufe C." durch die Wörter „des Landes über Reisekostenvergütung." ersetzt.

4a.
In § 9 Satz 1 werden nach dem Wort „erhalten" ein Komma und die Wörter „soweit sie nicht hauptamtlich tätig sind," eingefügt.

4b.
In § 10 Satz 1 werden nach dem Wort „erhalten" ein Komma und die Wörter „soweit sie nicht hauptamtlich tätig sind," eingefügt.

5.
§ 11 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 werden nach dem Wort „(Zahnärzte)" das Wort „einerseits" und nach dem Wort „Krankenkassen" die Wörter „und die Ersatzkassen andererseits" eingefügt.

b)
In Satz 2 werden nach dem Wort „Krankenkassen" die Wörter „und die Ersatzkassen" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 23 GKV-WSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 23 GKV-WSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GKV-WSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 46 GKV-WSG Inkrafttreten (vom 31.12.2011)
... Nr. 3, Nr. 4, Artikel 21 Nr. 1 bis 6, Nr. 8 bis 14, Artikel 22 Nr. 1 bis 6, Nr. 10 bis 16, Artikel 23 Nr. 1, Nr. 4a bis 5, Artikel 24, Artikel 25 Nr. 3 Buchstabe b, Artikel 25a, Artikel 26 bis 28, 29 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG)
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2983; zuletzt geändert durch Artikel 8a G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579
Artikel 12 GKV-VStG Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung
... III, Gliederungsnummer 827-9, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 26. März 2007 (BGBl. I S. 378) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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