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Artikel 22 - GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)

G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 378 (Nr. 11); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1622
Geltung ab 01.04.2007, abweichend siehe Artikel 46
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Artikel 22 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte


Artikel 22 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. April 2007 Zahnärzte-ZV § 16, § 16b, § 19, § 20, mWv. 1. Juli 2008 § 6, § 9, § 11, § 12, § 13, § 14, § 26, § 27, § 28, § 31, § 33, § 34, § 37

Die Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 8230-26, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3439), wird wie folgt geändert:

1.
In § 6 Abs. 2 Satz 1 wird nach den Wörtern „einer Krankenkasse" das Komma durch das Wort „oder" ersetzt und werden die Wörter „oder der Verbände der Ersatzkassen" gestrichen.

2.
In § 9 Abs. 1 wird nach den Wörtern „die Krankenkassen" das Komma durch das Wort „und" ersetzt und werden die Wörter „und die Verbände der Ersatzkassen" gestrichen.

3.
In § 11 Abs. 1 werden die Wörter „Verbänden der" gestrichen.

4.
In § 12 Abs. 1 werden die Wörter „Verbänden der" gestrichen.

5.
§ 13 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 4 werden die Wörter „Verbände der" gestrichen.

b)
Absatz 5 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden die Wörter „die Spitzenverbände" durch die Wörter „der Spitzenverband Bund" ersetzt, nach dem Wort „Vereinigungen" das Wort „und" durch ein Komma ersetzt und vor dem Wort „unterstützen" die Wörter „und die Ersatzkassen" eingefügt.

bb)
In Satz 2 wird nach dem Wort „Bundesvereinigung" das Komma gestrichen und werden die Wörter „die Bundesverbände der Krankenkassen und die Verbände der Ersatzkassen" durch die Wörter „und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen" ersetzt.

6.
In § 14 Abs. 1 werden die Wörter „Verbänden der" gestrichen.

7.
§ 16 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „unmittelbar" durch die Wörter „in absehbarer Zeit" ersetzt.

b)
Die Absätze 3 bis 7 werden aufgehoben.

8.
Abschnitt IVa wird aufgehoben.

9.
§ 19 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 wird aufgehoben.

9a.
Dem § 20 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

„Ein Zahnarzt steht auch dann für die Versorgung der Versicherten in erforderlichem Maße zur Verfügung, wenn er neben seiner vertragszahnärztlichen Tätigkeit im Rahmen eines Vertrages nach § 73c oder § 140b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch tätig wird."

10.
In § 26 Abs. 2 werden die Wörter „sowie die Verbände der Ersatzkassen" gestrichen.

11.
In § 27 Satz 2 werden die Wörter „Verbände der" gestrichen.

12.
In § 28 Abs. 2 wird nach den Wörtern „die Krankenkassen" das Komma durch das Wort „und" ersetzt und werden die Wörter „und die Verbände der Ersatzkassen" gestrichen.

13.
§ 31 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 werden die Wörter „die Spitzenverbände" durch die Wörter „der Spitzenverband Bund" ersetzt.

b)
In Absatz 5 werden die Wörter „die Spitzenverbände" durch die Wörter „der Spitzenverband Bund" ersetzt.

14.
In § 33 Abs. 3 Satz 2 werden die Wörter „Verbände der" gestrichen.

15.
In § 34 Abs. 2 Satz 1 und 2 und Abs. 8 werden jeweils die Wörter „Verbänden der" gestrichen.

16.
In § 37 Abs. 2 Satz 1 werden die Wörter „Verbände der" gestrichen.



 

Zitierungen von Artikel 22 GKV-WSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 22 GKV-WSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GKV-WSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 46 GKV-WSG Inkrafttreten (vom 31.12.2011)
... 19 Nr. 3, Nr. 5, Artikel 20 Nr. 1, Nr. 3, Nr. 4, Artikel 21 Nr. 1 bis 6, Nr. 8 bis 14, Artikel 22 Nr. 1 bis 6, Nr. 10 bis 16, Artikel 23 Nr. 1, Nr. 4a bis 5, Artikel 24, Artikel 25 Nr. 3 Buchstabe ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe
G. v. 02.12.2007 BGBl. I S. 2686
Artikel 40 HeilbAnerkRUG Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte
... 8230-26, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 26. März 2007 (BGBl. I S. 378), wird wie folgt geändert: 1. ...