§ 5 Zeitgebühr
Sofern im Gebühren- und Auslagenverzeichnis nichts anderes bestimmt ist, gelten
- 1.
- für den Zeitaufwand von Verwaltungsbeschäftigten in der Bundesverwaltung die in der Anlage 1 Teil A der Allgemeinen Gebührenverordnung vom 11. Februar 2015 (BGBl. I S. 130), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Februar 2021 (BGBl. I S. 204) geändert worden ist, bestimmten allgemeinen pauschalen Stundensätze für Verwaltungsbeschäftigte in der Bundesverwaltung,
- 2.
- für den Zeitaufwand von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten des Bundes die allgemeinen pauschalen Stundensätze für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte des Bundes nach Anlage 1 Teil A der Allgemeinen Gebührenverordnung vom 11. Februar 2015 (BGBl. I S. 130), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Februar 2021 (BGBl. I S. 204) geändert worden ist, und
- 3.
- für den Zeitaufwand von Verwaltungsbeschäftigten der Bundesländer die in der Anlage 2 dieser Verordnung bestimmten pauschalen Stundensätze für Verwaltungsbeschäftigte in den Landesverwaltungen.
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interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3154; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 14.12.2016 BGBl. I S. 2879
Artikel 2 BGebGEG Folgeänderungen ... der bis zum 14. August 2013 geltenden Fassung" eingefügt. (181) § 5 Absatz 1 der Luftsicherheitsgebührenverordnung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I S. 944), die durch ...
Verordnung zur Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung
V. v. 16.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 49
Artikel 1 LuftSiGebVÄndV Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung ... Auslagenverzeichnisses" ersetzt. Die Angabe „und 6" wird gestrichen. 5. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Zeitgebühr Sofern im ... 6" wird gestrichen. 5. § 5 wird wie folgt gefasst: „ § 5 Zeitgebühr Sofern im Gebühren- und Auslagenverzeichnis nichts anderes ... und Dritter. Anlage 2 (zu § 5 Nummer 3 ) Stundensätze der Bundesländer zur Abrechnung von Zeitgebühren in Euro ...
Verordnung zur Einführung von Luftsicherheitsschulungen
V. v. 02.04.2008 BGBl. I S. 647
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