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§ 1 - Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der staatlich anerkannten Hiberniaschule Herne mit den Zeugnissen über das Bestehen der Gesellenprüfung in handwerklichen Ausbildungsberufen (HibHerAusbGlV k.a.Abk.)

V. v. 19.07.2007 BGBl. I S. 1481 (Nr. 33); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1720
Geltung ab 01.10.2006; FNA: 7110-21-1 Handwerk im Allgemeinen
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§ 1 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen



Die vom 1. Oktober 2006 bis zum 30. September 2026 von der staatlich anerkannten Hiberniaschule Herne erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen werden mit den Zeugnissen über das Bestehen der Gesellenprüfung in handwerklichen Ausbildungsberufen nach Maßgabe der nachstehenden Aufstellung gleichgestellt:

Bezeichnung des
Prüfungszeugnisses der staatlich
anerkannten Hiberniaschule Herne
Ausbildungsberuf entsprechend
Anlage A oder Anlage B
der Handwerksordnung,
für den gleichgestellt wird
Abschlussprüfung als
Damenschneider/Damenschneiderin
Maßschneider/Maßschneiderin
Schwerpunkt:
Damen (Gewerbe Nummer 19 der An-
lage B Abschnitt 1 „Damen- und Her-
renschneider")
Abschlussprüfung als
Elektroniker/Elektronikerin
Fachrichtung:
Energie- und Gebäudetechnik
Elektroniker/Elektronikerin
Fachrichtung:
Energie- und Gebäudetechnik im Ge-
werbe Nummer 25 der Anlage A
„Elektrotechniker"
Abschlussprüfung als
Feinwerkmechaniker/Feinwerk-
mechanikerin
Schwerpunkt:
Maschinenbau
Feinwerkmechaniker/Feinwerk-
mechanikerin
Schwerpunkt:
Maschinenbau im Gewerbe Num-
mer 16 der Anlage A „Feinwerkmecha-
niker"
Abschlussprüfung als
Tischler/Tischlerin
Tischler/Tischlerin im Gewerbe
Nummer 27 der Anlage A „Tischler"


Soweit zu der Ausbildungsberufsbezeichnung eine Fachrichtung oder Schwerpunktbezeichnung angegeben ist, beschränkt sich die Gleichstellung auf diese Fachrichtung oder diesen Schwerpunkt.



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Frühere Fassungen von § 1 Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der staatlich anerkannten Hiberniaschule Herne mit den Zeugnissen über das Bestehen der Gesellenprüfung in handwerklichen Ausbildungsberufen

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 23.07.2016Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der staatlich anerkannten Hiberniaschule Herne mit den Zeugnissen über das Bestehen der Gesellenprüfung in handwerklichen Ausbildungsberufen
vom 18.07.2016 BGBl. I S. 1720
aktuell vorher 01.10.2011 (29.06.2012)Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der staatlich anerkannten Hiberniaschule Herne mit den Zeugnissen über das Bestehen der Gesellenprüfung in handwerklichen Ausbildungsberufen
vom 20.06.2012 BGBl. I S. 1384
aktuellvor 01.10.2011 (29.06.2012)Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der staatlich anerkannten Hiberniaschule Herne mit den Zeugnissen über das Bestehen der Gesellenprüfung in handwerklichen Ausbildungsberufen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 HibHerAusbGlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HibHerAusbGlV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der staatlich anerkannten Hiberniaschule Herne mit den Zeugnissen über das Bestehen der Gesellenprüfung in handwerklichen Ausbildungsberufen
V. v. 20.06.2012 BGBl. I S. 1384
Artikel 1 1. HibHerAusbGlVÄndV
... vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1481) wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Satz 1 wird die Angabe „2011" durch die Angabe „2016" ersetzt. 2. ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der staatlich anerkannten Hiberniaschule Herne mit den Zeugnissen über das Bestehen der Gesellenprüfung in handwerklichen Ausbildungsberufen
V. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1720
Artikel 1 2. HibHerAusbGlVÄndV
... (BGBl. I S. 1384) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Satz 1 wird die Angabe „2016" durch die Angabe „2026" ersetzt. 2. ...