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Artikel 18 - Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)

Artikel 18 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes


Artikel 18 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. November 2008 SEAG § 2, § 21, § 22, § 41, § 42, § 53

Das SE-Ausführungsgesetz vom 22. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3675), zuletzt geändert durch Artikel 12 Abs. 11 des Gesetzes vom 10. November 2006 (BGBl. I S. 2553), wird wie folgt geändert:

1.
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a)
Die Angabe zu § 2 wird wie folgt gefasst:

„§ 2 (weggefallen)".

b)
Die Angabe zu § 42 wird wie folgt gefasst:

„§ 42 (weggefallen)".

2.
§ 2 wird aufgehoben.

3.
§ 21 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„In der Anmeldung sind Art und Umfang der Vertretungsbefugnis der geschäftsführenden Direktoren anzugeben."

4.
In § 22 Abs. 5 Satz 2 werden nach dem Wort „Gesellschaft" die Wörter „hat der Verwaltungsrat den Insolvenzantrag nach § 15a Abs. 1 der Insolvenzordnung zu stellen;" eingefügt und die Angabe „gilt § 92 Abs. 2 und 3" durch die Angabe „§ 92 Abs. 2 gilt" ersetzt.

5.
§ 41 wird wie folgt geändert:

a)
Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

„Hat eine Gesellschaft keine geschäftsführenden Direktoren (Führungslosigkeit), wird die Gesellschaft für den Fall, dass ihr gegenüber Willenserklärungen abgegeben oder Schriftstücke zugestellt werden, durch den Verwaltungsrat vertreten."

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 2 werden nach dem Wort „Direktor" die Wörter „oder im Fall des Absatzes 1 Satz 2 gegenüber einem Mitglied des Verwaltungsrats" eingefügt.

bb)
Folgender Satz wird angefügt:

„§ 78 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Aktiengesetzes gilt entsprechend."

6.
§ 42 wird aufgehoben.

7.
§ 53 Abs. 4 Nr. 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Buchstabe a wird die Angabe „a)" gestrichen und die Angabe „§ 92 Abs. 2 des Aktiengesetzes oder" durch die Angabe „§ 15a Abs. 1 Satz 1 der Insolvenzordnung" ersetzt.

b)
Buchstabe b wird aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 18 MoMiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 18 MoMiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MoMiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 75 FGG-RG Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
... vom 22. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3675), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 23. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2026), wird wie folgt geändert: 1. ...