Das
Spruchverfahrensgesetz vom
12. Juni 2003 (BGBl. I S. 838), zuletzt geändert durch Artikel
2 des Gesetzes vom
19. April 2007 (BGBl. I S. 542), wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 2 werden die Wörter § 4 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" durch die Wörter § 2 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" ersetzt.
- bb)
- In Satz 3 werden die Wörter des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" durch die Wörter des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" ersetzt.
- b)
- Absatz 2 wird aufgehoben.
- c)
- Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 2.
- d)
- Absatz 4 wird aufgehoben.
- 2.
- § 7 Abs. 8 wird wie folgt gefasst:
(8) Für die Durchsetzung der Verpflichtung des Antragsgegners nach Absatz 3 und 7 ist § 35 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend anzuwenden."
- 3.
- In § 10 Abs. 3 werden die Wörter § 12 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" durch die Wörter § 26 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" ersetzt.
- 4.
- § 12 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift und in Absatz 1 Satz 1 werden jeweils das Wort sofortige" gestrichen.
- b)
- Absatz 2 wird aufgehoben.
- c)
- Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 2.
- 5.
- In § 15 Abs. 1 Satz 7 werden die Wörter den zweiten Rechtszug" durch die Wörter das Verfahren über ein Rechtsmittel" und die Wörter die Beschwerde" durch die Wörter das Rechtsmittel" ersetzt.
- 6.
- In § 17 Abs. 1 werden die Wörter Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" durch die Wörter Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" ersetzt.
Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044