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Artikel 12 - Zweites Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (2. SGBIVuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 12 Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung


Artikel 12 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2009 DEÜV § 5, § 7, § 11, § 25, § 38, mWv. 1. November 2009 § 15

Die Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2006 (BGBl. I S. 152), zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 4 des Gesetzes vom 21. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2917), wird wie folgt geändert:

1.
Dem § 5 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

„Dies gilt insbesondere bei Änderung des Namens, der Staatsangehörigkeit oder der Anschrift eines Beschäftigten."

2.
§ 7 wird wie folgt gefasst:

„§ 7 Sofortmeldung

Der Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses ist in den in § 28a Abs. 4 Satz 1 bis 3 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen spätestens bei Beschäftigungsaufnahme an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung zu melden."

2a.
In § 11 Abs. 3 wird das Wort „kann" durch das Wort „hat" ersetzt.

abweichendes Inkrafttreten am 01.11.2009

3.
§ 15 wird aufgehoben.

Ende abweichendes Inkrafttreten


3a.
In § 25 Abs. 1 Satz 1 werden nach dem Wort „Daten" die Wörter „ohne die Angaben für die gesetzliche Unfallversicherung" eingefügt.

4.
In § 38 Abs. 2 Satz 2 wird das Wort „gilt" durch die Angabe „und § 32 Abs. 1 gelten" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 12 Zweites Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 12 2. SGBIVuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. SGBIVuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 16 2. SGBIVuaÄndG Inkrafttreten
... Doppelbuchstabe aa und Nr. 5 sowie Artikel 4 Nr. 5 und 8, Artikel 6 Nr. 3, Artikel 11 und Artikel 12 Nr. 3 treten am 1. November 2009 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze
G. v. 21.12.2008 BGBl. I S. 2940
Artikel 6 ArbFlexiG Änderung anderer Rechtsvorschriften
... der Bekanntmachung vom 23. Januar 2006 (BGBl. I S. 152), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 21. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2933), wird wie folgt geändert: a) ...