Eingangsformel - Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (45. StVRÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe s, Nummer 2 Buchstabe k, Nummer 3 und 14 sowie § 6a Absatz 2 und 3 und des § 26a Absatz 1 Nummer 2 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), von denen § 6 Absatz 1 einleitender Satzteil durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958) geändert, § 6 Absatz 1 Nummer 14 durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Februar 2009 (BGBl. I S. 150) neugefasst und § 6a Absatz 2 durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958) sowie § 26a Absatz 1 zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1460) geändert worden sind, verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:



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