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(Stand: BGBl. I 2010, Nr. 46, S. 1223-1246, ausgegeben am 31.08.2010)
Artikel-Nr. bzw. §
Gesetzestitel,
Abkürzung, BGBl
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Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
Artikel 1 G. v. 18.06.2009 BGBl. I S. 1346 (Nr. 33); Geltung ab 01.11.2010, § 21 gilt ab 01.05.2010
FNA: 210-6; 2 Verwaltung 21 Besondere Verwaltungszweige der inneren Verwaltung 210 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
Änderungen / Synopse
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Entwurf / Begründung
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4 Gesetze verweisen aus 9 Artikeln auf Personalausweisgesetz
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Vorläufiger Personalausweis
§ 4 Eigentum am Ausweis; Ausweishersteller; Vergabestelle für Berechtigungszertifikate
§ 5 Ausweismuster; gespeicherte Daten
§ 6 Gültigkeitsdauer; vorzeitige Beantragung; räumliche Beschränkungen
§ 7 Sachliche Zuständigkeit
§ 8 Örtliche Zuständigkeit; Tätigwerden bei örtlicher Unzuständigkeit
Abschnitt 2 Ausstellung und Sperrung des Ausweises
§ 9 Ausstellung des Ausweises
§ 10 Ausschaltung; Einschaltung; Sperrung und Entsperrung der Funktion des elektronischen Identitätsnachweises
§ 11 Informationspflichten
§ 12 Form und Verfahren der Datenerfassung, -prüfung und -übermittlung
§ 13 Übermittlung von Geheimnummer, Entsperrnummer und Sperrkennwort
Abschnitt 3 Umgang mit personenbezogenen Daten
§ 14 Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten
§ 15 Automatisierter Abruf und automatisierte Speicherung durch zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden
§ 16 Verwendung von Seriennummern, Sperrkennwörtern und Sperrmerkmalen durch zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden
§ 17 Identitätsüberprüfung anhand der im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium gespeicherten Daten durch zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden
§ 18 Elektronischer Identitätsnachweis
§ 19 Speicherung im Rahmen des elektronischen Identitätsnachweises
§ 20 Verwendung durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen
Abschnitt 4 Berechtigungen; elektronische Signatur
§ 21 Erteilung und Aufhebung von Berechtigungen für Diensteanbieter
§ 22 Elektronische Signatur
Abschnitt 5 Personalausweisregister; Speicherungsvorschriften
§ 23 Personalausweisregister
§ 24 Verwendung im Personalausweisregister gespeicherter Daten
§ 25 Datenübertragung und automatisierter Abruf von Lichtbildern
§ 26 Sonstige Speicherung personenbezogener Daten
Abschnitt 6 Pflichten des Ausweisinhabers; Ungültigkeit und Entziehung des Ausweises
§ 27 Pflichten des Ausweisinhabers
§ 28 Ungültigkeit
§ 29 Sicherstellung und Einziehung
§ 30 Sofortige Vollziehung
Abschnitt 7 Gebühren und Auslagen; Bußgeldvorschriften
§ 31 Gebühren und Auslagen
§ 32 Bußgeldvorschriften
§ 33 Bußgeldbehörden
Abschnitt 8 Verordnungsermächtigung; Übergangsvorschrift
§ 34 Verordnungsermächtigung
§ 35 Übergangsvorschrift
URL: http://www.buzer.de/gesetz/8806/index.htm