Das
Gesetz zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und anderer Gesetze vom
25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1528) ist wie folgt zu berichtigen:
In Artikel
6 Nummer 4 ist in dem neuen §
147 des
Investmentgesetzes nach den Wörtern „wenn sie bis zum" die Angabe „29. Juni 2009" durch die Angabe „29. Juli 2009" zu ersetzen.