Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 8 - Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (3. SGBIVuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 11. August 2010 KVLG 1989 § 12, § 40, § 63

Das Zweite Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477, 2557), das zuletzt durch Artikel 14a des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 1990) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 12 wird wie folgt gefasst:

„§ 12 Krankengeld

Krankengeld nach den Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erhalten

1.
die nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 versicherungspflichtigen mitarbeitenden Familienangehörigen, die rentenversicherungspflichtig sind,

2.
die nach § 2 Absatz 1 Nummer 6 Versicherten, soweit sie die Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erfüllen,

3.
die nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 Versicherten, wenn die Arbeitsunfähigkeit während der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses eingetreten ist, und

4.
freiwillig versicherte Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erfüllen.

In den Fällen des Satzes 1 Nummer 3 und 4 wird der Bemessung des Krankengeldes nur das Arbeitsentgelt zugrunde gelegt; die Gewährung von Krankengeld schließt die Gewährung von Leistungen nach § 9 nicht aus."

1a.
In § 40 Absatz 8 Satz 2 werden das Wort „darf" durch das Wort „ist" und die Wörter „aufgehoben werden" durch das Wort „aufzuheben" ersetzt.

2.
In § 63 Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „sowie § 12 Satz 2 anzuwenden sind" durch die Wörter „anzuwenden ist" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 8 Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 3. SGBIVuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. SGBIVuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG)
G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2262
Artikel 11 AMNOG Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
... der Landwirte vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477, 2557), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 5. August 2010 (BGBl. I S. 1127) geändert worden ist, wird die Angabe ...