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Stand:
BGBl. I 2012, Nr. 21, S. 1069-1124, ausgegeben am 16.05.2012
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Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG)
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2776; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 206; Geltung ab 01.07.1985
FNA: 7610-1; 7 Wirtschaftsrecht 76 Geld-, Kredit- und Versicherungswesen 761 Allgemeines Kreditwesen 7610
Aufsichtsrechtliche Vorschriften
Änderungen / Synopse
|
196 Gesetze verweisen aus 793 Artikeln auf Kreditwesengesetz
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
1. Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzholding-Gesellschaften, gemischte Finanzholding-Gesellschaften, Finanzkonglomerate, gemischte Unternehmen und Finanzunternehmen
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 1a Handelsbuch und Anlagebuch
§ 1b Begriffsbestimmungen für Verbriefungen
§ 2 Ausnahmen
§ 2a Ausnahmen für gruppenangehörige Institute
§ 2b Rechtsform
§ 2c Inhaber bedeutender Beteiligungen
§ 2d Leitungsorgane von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften
§ 3 Verbotene Geschäfte
§ 4 Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
2. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
§ 5 (weggefallen)
§ 6 Aufgaben
§ 6a Besondere Aufgaben
§ 7 Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank
§ 7a Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission
§ 7b Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
§ 7c Zusammenarbeit mit dem Europäischen Bankenausschuss
§ 8 Zusammenarbeit mit anderen Stellen
§ 8a Besondere Aufgaben bei der Aufsicht auf zusammengefasster Basis
§ 8b Zusammenarbeit bei der Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten
§ 8c Übertragung der Zuständigkeit für die Aufsicht über Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gruppenangehörige Institute
§ 8d Zuständigkeit für die zusätzliche Beaufsichtigung auf Konglomeratsebene
§ 8e Aufsichtskollegien
§ 9 Verschwiegenheitspflicht
Zweiter Abschnitt Vorschriften für Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, Finanzkonglomerate, gemischte Finanzholding-Gesellschaften und gemischte Unternehmen
1. Eigenmittel und Liquidität
§ 10 Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen
§ 10a Ermittlung der Eigenmittelausstattung von Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen
§ 10b Eigenmittelausstattung von Finanzkonglomeraten
§ 10c Nullgewichtung von Intragruppenforderungen
§ 11 Liquidität
§ 12 Begrenzung von qualifizierten Beteiligungen
§ 12a Begründung von Unternehmensbeziehungen
2. Kreditgeschäft
§ 13 Großkredite von Nichthandelsbuchinstituten
§ 13a Großkredite von Handelsbuchinstituten
§ 13b Großkredite von Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen
§ 13c Gruppeninterne Transaktionen mit gemischten Unternehmen
§ 13d Risikokonzentrationen und gruppeninterne Transaktionen von Finanzkonglomeraten
§ 14 Millionenkredite
§ 15 Organkredite
§ 16 (weggefallen)
§ 17 Haftungsbestimmung
§ 18 Kreditunterlagen
§ 18a Verbriefungen
§ 18b Organisatorische Vorkehrungen bei Verbriefungen
§ 19 Begriff des Kredits für die §§ 13 bis 13b und 14 und des Kreditnehmers
§ 20 Ausnahmen von den Verpflichtungen nach den §§ 13 bis 13b und 14
§ 20a Gedeckte Schuldverschreibungen
§ 20b Anerkennung von Sicherungsinstrumenten als anrechnungsentlastend
§ 20c Befreiung von den Verpflichtungen nach § 13 Abs. 3, § 13a Abs. 3 bis 5 und § 13b Abs. 1
§ 21 Begriff des Kredits für die §§ 15 bis 18
§ 22 Rechtsverordnungsermächtigung über Kredite
2a. Refinanzierungsregister
§ 22a Registerführendes Unternehmen
§ 22b Führung des Refinanzierungsregisters für Dritte
§ 22c Refinanzierungsmittler
§ 22d Refinanzierungsregister
§ 22e Bestellung des Verwalters
§ 22f Verhältnis des Verwalters zur Bundesanstalt
§ 22g Aufgaben des Verwalters
§ 22h Verhältnis des Verwalters zum registerführenden Unternehmen und zum Refinanzierungsunternehmen
§ 22i Vergütung des Verwalters
§ 22j Wirkungen der Eintragung in das Refinanzierungsregister
§ 22k Beendigung und Übertragung der Registerführung
§ 22l Bestellung des Sachwalters bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens
§ 22m Bekanntmachung der Bestellung des Sachwalters
§ 22n Rechtsstellung des Sachwalters
§ 22o Bestellung des Sachwalters bei Insolvenzgefahr
3. Kundenrechte
§ 22p (aufgehoben)
4. Werbung und Hinweispflichten der Institute
§ 23 Werbung
§ 23a Sicherungseinrichtung
5. Besondere Pflichten der Institute, ihrer Geschäftsleiter, der Finanzholding-Gesellschaften und der gemischten Unternehmen
§ 24 Anzeigen
§ 24a Errichtung einer Zweigniederlassung und Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 24b Teilnahme an Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen sowie interoperablen Systemen
§ 24c Automatisierter Abruf von Kontoinformationen
§ 25 Monatsausweise und weitere Angaben
§ 25a Besondere organisatorische Pflichten von Instituten
5a. Verhinderung von Geldwäsche, von Terrorismusfinanzierung und von sonstigen strafbaren Handlungen zum Nachteil der Institute
§ 25b Einhaltung der besonderen organisatorischen Pflichten im bargeldlosen Zahlungsverkehr
§ 25c Interne Sicherungsmaßnahmen
§ 25d Vereinfachte Sorgfaltspflichten
§ 25e Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung
§ 25f Verstärkte Sorgfaltspflichten
§ 25g Gruppenweite Einhaltung von Sorgfaltspflichten
§ 25h Verbotene Geschäfte
§ 25i Sorgfalts- und Organisationspflichten beim E-Geld-Geschäft
5b. Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen
§ 26 Vorlage von Jahresabschluß, Lagebericht und Prüfungsberichten
5c. Offenlegung
§ 26a Offenlegung durch die Institute
6. Prüfung und Prüferbestellung
§ 27 (aufgehoben)
§ 28 Bestellung des Prüfers in besonderen Fällen
§ 29 Besondere Pflichten des Prüfers
§ 30 Bestimmung von Prüfungsinhalten
7. Befreiungen
§ 31
Dritter Abschnitt Vorschriften über die Beaufsichtigung der Institute
1. Zulassung zum Geschäftsbetrieb
§ 32 Erlaubnis
§ 33 Versagung der Erlaubnis
§ 33a Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis bei Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union
§ 33b Anhörung der zuständigen Stellen eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 34 Stellvertretung und Fortführung bei Todesfall
§ 35 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
§ 36 Abberufung von Geschäftsleitern, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte, Abberufung von Mitgliedern des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans
§ 37 Einschreiten gegen ungesetzliche Geschäfte
§ 38 Folgen der Aufhebung und des Erlöschens der Erlaubnis, Maßnahmen bei der Abwicklung
2. Bezeichnungsschutz
§ 39 Bezeichnungen "Bank" und "Bankier"
§ 40 Bezeichnung "Sparkasse"
§ 41 Ausnahmen
§ 42 Entscheidung der Bundesanstalt
§ 43 Registervorschriften
3. Auskünfte und Prüfungen
§ 44 Auskünfte und Prüfungen von Instituten, Anbietern von Nebendienstleistungen, Finanzholding-Gesellschaften und in die Aufsicht auf zusammengefaßter Basis einbezogenen Unternehmen
§ 44a Grenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen
§ 44b Auskünfte und Prüfungen bei Inhabern bedeutender Beteiligungen
§ 44c Verfolgung unerlaubter Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen
4. Maßnahmen in besonderen Fällen
§ 45 Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung und der Liquidität
§ 45a Maßnahmen gegenüber Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften
§ 45b Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln
§ 45c Sonderbeauftragter
§ 46 Maßnahmen bei Gefahr
§ 46a (aufgehoben)
§ 46b Insolvenzantrag
§ 46c Insolvenzrechtliche Fristen und Haftungsfragen
§ 46d Unterrichtung der anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums über Sanierungsmaßnahmen
§ 46e Insolvenzverfahren in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 46f Unterrichtung der Gläubiger im Insolvenzverfahren
§ 47 Moratorium, Einstellung des Bank- und Börsenverkehrs
§ 48 Wiederaufnahme des Bank- und Börsenverkehrs
4a. Maßnahmen gegenüber Kreditinstituten bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems
§ 48a Übertragungsanordnung
§ 48b Bestands- und Systemgefährdung
§ 48c Fristsetzung; Erlass der Übertragungsanordnung
§ 48d Gegenleistung; Ausgleichsverbindlichkeit
§ 48e Inhalt der Übertragungsanordnung
§ 48f Durchführung der Ausgliederung
§ 48g Wirksamwerden und Wirkungen der Ausgliederung
§ 48h Haftung des Kreditinstituts; Insolvenzfestigkeit der Ausgliederung
§ 48i Gegenstände, die ausländischem Recht unterliegen
§ 48j Partielle Rückübertragung
§ 48k Partielle Übertragung
§ 48l Maßnahmen bei dem Kreditinstitut
§ 48m Maßnahmen bei dem übernehmenden Rechtsträger
§ 48n Unterrichtung
§ 48o Maßnahmen bei übergeordneten Unternehmen von Institutsgruppen
§ 48p Maßnahmen bei Finanzholding-Gruppen
§ 48q Maßnahmen bei Finanzkonglomeraten
§ 48r Rechtsschutz
§ 48s Beschränkung der Vollzugsfolgenbeseitigung; Entschädigung
5. Vollziehbarkeit, Zwangsmittel, Umlage und Kosten
§ 49 Sofortige Vollziehbarkeit
§ 50 (weggefallen)
§ 51 Umlage und Kosten
Vierter Abschnitt Besondere Vorschriften für Finanzkonglomerate
§ 51a Ermittlung eines Finanzkonglomerats; Schwellenwerte
§ 51b Feststellung eines Finanzkonglomerats
§ 51c Befreiungen
Fünfter Abschnitt Sondervorschriften
§ 52 Sonderaufsicht
§ 52a Verjährung von Ansprüchen gegen Organmitglieder von Kreditinstituten
§ 53 Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz im Ausland
§ 53a Repräsentanzen von Instituten mit Sitz im Ausland
§ 53b Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 53c Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat
§ 53d Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat
§ 53e (aufgehoben)
Sechster Abschnitt Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften
§ 54 Verbotene Geschäfte, Handeln ohne Erlaubnis
§ 55 Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung
§ 55a Unbefugte Verwertung von Angaben über Millionenkredite
§ 55b Unbefugte Offenbarung von Angaben über Millionenkredite
§ 56 Bußgeldvorschriften
§§ 57 und 58 (weggefallen)
§ 59 Geldbußen gegen Unternehmen
§ 60 Zuständige Verwaltungsbehörde
§ 60a Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen
Siebenter Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 61 Erlaubnis für bestehende Kreditinstitute
§ 62 Überleitungsbestimmungen
§ 63 (Aufhebung und Änderung von Rechtsvorschriften)
§ 63a Sondervorschriften für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet
§ 64 Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost
§ 64a (aufgehoben)
§ 64b Kapital von bestehenden Kreditinstituten
§ 64c (aufgehoben)
§ 64d Übergangsregelung für Großkredite
§ 64e Übergangsvorschriften zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen
§ 64f Übergangsvorschriften zum Vierten Finanzmarktförderungsgesetz
§ 64g Übergangsvorschriften zum Finanzkonglomeraterichtlinie-Umsetzungsgesetz
§ 64h Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie
§ 64i Übergangsvorschriften zum Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz
§ 64j Übergangsvorschriften zum Jahressteuergesetz 2009
§ 64k Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie
§ 64l Übergangsvorschrift zur Erlaubnis für die Anlageverwaltung
§ 64m Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
§ 65 (Inkrafttreten)
URL: http://www.buzer.de/gesetz/962/index.htm
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