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(Stand: BGBl. I 2010, Nr. 10, S. 237-252, ausgegeben am 09.03.2010)
Artikel-Nr. bzw. §
Gesetzestitel,
Abkürzung, BGBl

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im KWG

Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG)

neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2776; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2437; Geltung ab 01.07.1985
FNA: 7610-1; 7 Wirtschaftsrecht 76 Geld-, Kredit- und Versicherungswesen 761 Allgemeines Kreditwesen 7610 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
Änderungen / Synopse | 163 Gesetze verweisen aus 720 Artikeln auf Kreditwesengesetz


Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften

1. Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzholding-Gesellschaften, gemischte Finanzholding-Gesellschaften, Finanzkonglomerate, gemischte Unternehmen und Finanzunternehmen

§ 1 Begriffsbestimmungen

§ 1a Handelsbuch und Anlagebuch

§ 2 Ausnahmen

§ 2a Ausnahmen für gruppenangehörige Institute

§ 2b Rechtsform

§ 2c Inhaber bedeutender Beteiligungen

§ 2d Leitungsorgane von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften

§ 3 Verbotene Geschäfte

§ 4 Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

2. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 5

§ 6 Aufgaben

§ 6a Besondere Aufgaben

§ 7 Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank

§ 8 Zusammenarbeit mit anderen Stellen

§ 8a Besondere Aufgaben bei der Aufsicht auf zusammengefasster Basis

§ 8b Zusammenarbeit bei der Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten

§ 8c Übertragung der Zuständigkeit für die Aufsicht über Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gruppenangehörige Institute

§ 8d Zuständigkeit für die zusätzliche Beaufsichtigung auf Konglomeratsebene

§ 9 Verschwiegenheitspflicht

Zweiter Abschnitt Vorschriften für Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, Finanzkonglomerate, gemischte Finanzholding-Gesellschaften und gemischte Unternehmen

1. Eigenmittel und Liquidität

§ 10 Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen

§ 10a Ermittlung der Eigenmittelausstattung von Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen

§ 10b Eigenmittelausstattung von Finanzkonglomeraten

§ 10c Nullgewichtung von Intragruppenforderungen

§ 11 Liquidität

§ 12 Begrenzung von qualifizierten Beteiligungen und Beteiligungsbeschränkungen für E-Geld-Institute

§ 12a Begründung von Unternehmensbeziehungen

2. Kreditgeschäft

§ 13 Großkredite von Nichthandelsbuchinstituten

§ 13a Großkredite von Handelsbuchinstituten

§ 13b Großkredite und gruppeninterne Transaktionen bei Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen

§ 13c Gruppeninterne Transaktionen mit gemischten Unternehmen

§ 13d Risikokonzentrationen und gruppeninterne Transaktionen von Finanzkonglomeraten

§ 14 Millionenkredite

§ 15 Organkredite

§ 16

§ 17 Haftungsbestimmung

§ 18 Kreditunterlagen

§ 19 Begriff des Kredits für die §§ 13 bis 13b und 14 und des Kreditnehmers

§ 20 Ausnahmen von den Verpflichtungen nach den §§ 13 bis 13b und 14

§ 20a Gedeckte Schuldverschreibungen

§ 20b Anerkennung von Sicherungsinstrumenten als anzeige- und anrechnungsentlastend

§ 20c Befreiung von den Verpflichtungen nach § 13 Abs. 3, § 13a Abs. 3 bis 5 und § 13b Abs. 1

§ 21 Begriff des Kredits für die §§ 15 bis 18

§ 22 Rechtsverordnungsermächtigung über Kredite

2a. Refinanzierungsregister

§ 22a Registerführendes Unternehmen

§ 22b Führung des Refinanzierungsregisters für Dritte

§ 22c Refinanzierungsmittler

§ 22d Refinanzierungsregister

§ 22e Bestellung des Verwalters

§ 22f Verhältnis des Verwalters zur Bundesanstalt

§ 22g Aufgaben des Verwalters

§ 22h Verhältnis des Verwalters zum registerführenden Unternehmen und zum Refinanzierungsunternehmen

§ 22i Vergütung des Verwalters

§ 22j Wirkungen der Eintragung in das Refinanzierungsregister

§ 22k Beendigung und Übertragung der Registerführung

§ 22l Bestellung des Sachwalters bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens

§ 22m Bekanntmachung der Bestellung des Sachwalters

§ 22n Rechtsstellung des Sachwalters

§ 22o Bestellung des Sachwalters bei Insolvenzgefahr

3. Kundenrechte

§ 22p Rücktauschbarkeit von elektronischem Geld

4. Werbung und Hinweispflichten der Institute

§ 23 Werbung

§ 23a Sicherungseinrichtung

5. Besondere Pflichten der Institute, ihrer Geschäftsleiter, der Finanzholding-Gesellschaften und der gemischten Unternehmen

§ 24 Anzeigen

§ 24a Errichtung einer Zweigniederlassung und Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums

§ 24b Teilnahme an Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen

§ 24c Automatisierter Abruf von Kontoinformationen

§ 25 Monatsausweise und weitere Angaben

§ 25a Besondere organisatorische Pflichten von Instituten

5a. Verhinderung von Geldwäsche, von Terrorismusfinanzierung und von betrügerischen Handlungen zum Nachteil der Institute

§ 25b Einhaltung der besonderen organisatorischen Pflichten im bargeldlosen Zahlungsverkehr

§ 25c Interne Sicherungsmaßnahmen

§ 25d Vereinfachte Sorgfaltspflichten

§ 25e Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung

§ 25f Verstärkte Sorgfaltspflichten

§ 25g Gruppenweite Einhaltung von Sorgfaltspflichten

§ 25h Verbotene Geschäfte

5b. Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen

§ 26 Vorlage von Jahresabschluß, Lagebericht und Prüfungsberichten

5c. Offenlegung

§ 26a Offenlegung durch die Institute

6. Prüfung und Prüferbestellung

§ 27

§ 28 Bestellung des Prüfers in besonderen Fällen

§ 29 Besondere Pflichten des Prüfers

§ 30 Bestimmung von Prüfungsinhalten

7. Befreiungen

§ 31

Dritter Abschnitt Vorschriften über die Beaufsichtigung der Institute

1. Zulassung zum Geschäftsbetrieb

§ 32 Erlaubnis

§ 33 Versagung der Erlaubnis

§ 33a Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis bei Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Gemeinschaften

§ 33b Anhörung der zuständigen Stellen eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums

§ 34 Stellvertretung und Fortführung bei Todesfall

§ 35 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis

§ 36 Abberufung von Geschäftsleitern, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte, Abberufung von Mitgliedern des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans

§ 37 Einschreiten gegen ungesetzliche Geschäfte

§ 38 Folgen der Aufhebung und des Erlöschens der Erlaubnis, Maßnahmen bei der Abwicklung

2. Bezeichnungsschutz

§ 39 Bezeichnungen "Bank" und "Bankier"

§ 40 Bezeichnung "Sparkasse"

§ 41 Ausnahmen

§ 42 Entscheidung der Bundesanstalt

§ 43 Registervorschriften

3. Auskünfte und Prüfungen

§ 44 Auskünfte und Prüfungen von Instituten, Anbietern von Nebendienstleistungen, Finanzholding-Gesellschaften und in die Aufsicht auf zusammengefaßter Basis einbezogenen Unternehmen

§ 44a Grenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen

§ 44b Auskünfte und Prüfungen bei Inhabern bedeutender Beteiligungen

§ 44c Verfolgung unerlaubter Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen

4. Maßnahmen in besonderen Fällen

§ 45 Maßnahmen bei unzureichenden Eigenmitteln oder unzureichender Liquidität

§ 45a Maßnahmen gegenüber Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften

§ 45b Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln

§ 46 Maßnahmen bei Gefahr

§ 46a Maßnahmen bei Insolvenzgefahr, Bestellung vertretungsbefugter Personen

§ 46b Insolvenzantrag

§ 46c Berechnung von Fristen

§ 46d Unterrichtung der anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums über Sanierungsmaßnahmen

§ 46e Insolvenzverfahren in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums

§ 46f Unterrichtung der Gläubiger im Insolvenzverfahren

§ 47 Moratorium, Einstellung des Bank- und Börsenverkehrs

§ 48 Wiederaufnahme des Bank- und Börsenverkehrs

5. Vollziehbarkeit, Zwangsmittel, Umlage und Kosten

§ 49 Sofortige Vollziehbarkeit

§ 50

§ 51 Umlage und Kosten

Vierter Abschnitt Besondere Vorschriften für Finanzkonglomerate

§ 51a Ermittlung eines Finanzkonglomerats; Schwellenwerte

§ 51b Feststellung eines Finanzkonglomerats

§ 51c Befreiungen

Fünfter Abschnitt Sondervorschriften

§ 52 Sonderaufsicht

§ 53 Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz im Ausland

§ 53a Repräsentanzen von Instituten mit Sitz im Ausland

§ 53b Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums

§ 53c Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat

§ 53d Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat

§ 53e Zusammenarbeit mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Sechster Abschnitt Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften

§ 54 Verbotene Geschäfte, Handeln ohne Erlaubnis

§ 55 Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung

§ 55a Unbefugte Verwertung von Angaben über Millionenkredite

§ 55b Unbefugte Offenbarung von Angaben über Millionenkredite

§ 56 Bußgeldvorschriften

§§ 57 und 58

§ 59 Geldbußen gegen Unternehmen

§ 60 Zuständige Verwaltungsbehörde

§ 60a Mitteilungen in Strafsachen

Siebenter Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften

§ 61 Erlaubnis für bestehende Kreditinstitute

§ 62 Überleitungsbestimmungen

§ 63

§ 63a Sondervorschriften für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet

§ 64 Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost

§ 64a (aufgehoben)

§ 64b Kapital von bestehenden Kreditinstituten

§ 64c (aufgehoben)

§ 64d Übergangsregelung für Großkredite

§ 64e Übergangsvorschriften zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen

§ 64f Übergangsvorschriften zum Vierten Finanzmarktförderungsgesetz

§ 64g Übergangsvorschriften zum Finanzkonglomeraterichtlinie-Umsetzungsgesetz

§ 64h Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie

§ 64i Übergangsvorschriften zum Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz

§ 64j Übergangsvorschriften zum Jahressteuergesetz 2009

§ 64k Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie

§ 64l Übergangsvorschrift zur Erlaubnis für die Anlageverwaltung

§ 65