§ 103 Gemeinsame Grundsätze zur Datenübermittlung an die Unfallversicherung
1Die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen bestimmen in Gemeinsamen Grundsätzen bundeseinheitlich das Nähere zu den Verfahren nach den §§
99,
100,
101 und
102. 2Die Grundsätze bedürfen der Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, das vorher die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände anzuhören hat.
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interne Verweise§ 101 SGB IV Stammdatendatei (vom 01.01.2023) ... insbesondere zu den Datensätzen, wird in den Gemeinsamen Grundsätzen nach § 103 geregelt. --- *) Anm. d. Red.: Die nicht durchführbare Änderung in ...
Zitate in Änderungsvorschriften6. SGB IV-Änderungsgesetz (6. SGB IV-ÄndG)
G. v. 11.11.2016 BGBl. I S. 2500
Artikel 1 6. SGB IV-ÄndG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ... 23c Sonstige nicht beitragspflichtige Einnahmen". d) Nach der Angabe zu § 103 werden die folgenden Angaben eingefügt: „Siebter Abschnitt ... Systemprüfung von Entgeltprogrammen für Arbeitgeber." 21. Nach § 103 wird folgender Siebter und Achter Abschnitt eingefügt: „Siebter Abschnitt ...
Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
B. v. 23.12.2009 BGBl. I S. 3973
Berichtigung SGBIVNBBer ... das Erlöschen seines Vertretungsrechtes mitteilt, 14. entgegen § 103 Absatz 5 mit einem Teilnehmer vereinbart oder verlangt, dass auf gespeicherte Daten zugegriffen ...
ELENA-Verfahrensgesetz
G. v. 28.03.2009 BGBl. I S. 634, 1141; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 23.11.2011 BGBl. I S. 2298
Artikel 1 ELENAVG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (vom 03.12.2011) ... Speicherstelle § 102 Pflichten der abrufenden Behörde § 103 Rechte und Pflichten des Teilnehmers im Abrufverfahren". b) (aufgehoben) ... Nutzung oder Beschlagnahme nach anderen Rechtsvorschriften ist unzulässig. § 103 Rechte und Pflichten des Teilnehmers im Abrufverfahren (1) Ein Abruf der bei der ... das Erlöschen seines Vertretungsrechtes mitteilt, 14. entgegen § 103 Abs. 5 mit einem Teilnehmer vereinbart oder verlangt, dass auf gespeicherte Daten zugegriffen oder ... Von den in § 95 Abs. 1 Nr. 4 und 5, § 99 Abs. 7 und den §§ 102 und 103 Abs. 3, 4 und 6 getroffenen Regelungen des Verwaltungsverfahrens kann durch Landesrecht nicht ...
Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)
G. v. 15.04.2015 BGBl. I S. 583, 1008
Artikel 1 5. SGB IV-ÄndG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (vom 30.06.2015) ... 102 Verarbeitung, Weiterleitung und Nutzung der Daten zum Lohnnachweisverfahren § 103 Gemeinsame Grundsätze zur Datenübermittlung an die Unfallversicherung". ... von sechs Wochen, abzugeben. Das Nähere regeln die Gemeinsamen Grundsätze nach § 103. § 100 Inhalt des elektronischen Lohnnachweises (1) Die Meldung des ... der zu verwendenden Schlüsselzahlen, regeln die Gemeinsamen Grundsätze nach § 103. § 101 Stammdatendatei (1) Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ... insbesondere zu den Datensätzen, wird in den Gemeinsamen Grundsätzen nach § 103 geregelt. § 102 Verarbeitung, Weiterleitung und Nutzung der Daten zum ... zur Weiterleitung und zur Nutzung der Daten regeln die Gemeinsamen Grundsätze nach § 103. § 103 Gemeinsame Grundsätze zur Datenübermittlung an die ... zur Nutzung der Daten regeln die Gemeinsamen Grundsätze nach § 103. § 103 Gemeinsame Grundsätze zur Datenübermittlung an die Unfallversicherung Die ...
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