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§ 105d - Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 19 Abs. 1 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 369
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12 Ausländerrecht
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Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12 Ausländerrecht
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§ 105d (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 5 Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts V. v. 21. Dezember 2022 BGBl. I S. 2847; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 364 m.W.v. 1. Januar 2026
Frühere Fassungen von § 105d AufenthG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 01.01.2026 | Artikel 5 Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts vom 21.12.2022 BGBl. I S. 2847 |
| aktuell vorher | 31.12.2022 | Artikel 1 Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts vom 21.12.2022 BGBl. I S. 2847 |
| aktuell | vor 31.12.2022 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 105d AufenthG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 105d AufenthG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AufenthG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts
V. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2847; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 364
Artikel 1 ChAufenthG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... c) Nach der Angabe zu § 105c wird folgende Angabe eingefügt: „ § 105d Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde". 2. In ... Weise zu erfüllen sind, bezeichnen." 14. Nach § 105c wird folgender § 105d eingefügt: „§ 105d Ermächtigung zur vorübergehenden ... 14. Nach § 105c wird folgender § 105d eingefügt: „ § 105d Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde (1) Stehen ...
Artikel 5 ChAufenthG Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... nicht die Wirkung nach § 81 Absatz 4." 5. § 105d wird ...
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