Die
Zusatzstoff-Zulassungsverordnung vom
29. Januar 1998 (BGBl. I S. 230, 231), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4695), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Anlage 1 Teil A Spalte 3 wird die Nummer 17 wie folgt gefasst:
"17. Fruchtsaft und Fruchtnektar im Sinne der
Fruchtsaftverordnung sowie Gemüsesaft".
- 2.
- In Anlage 4 Teil C Spalte 1 werden
- a)
- das Wort "Fruchtsaft-Verordnung" jeweils durch das Wort "Fruchtsaftverordnung" und
- b)
- die Wörter "Verordnung über Fruchtnektar und Fruchtsirup" jeweils durch das Wort "Fruchtsaftverordnung" ersetzt.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
V. v. 26.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 115
Artikel 3 LMBVVEV Änderung der Fruchtsaft-, Erfrischungsgetränke- und Teeverordnung ... 4. Abschnitt 4 wird aufgehoben. 5. Abschnitt 5 wird Abschnitt 4. 6. § 10 wird § 7. 7. § 11 wird § 8 und wie folgt geändert: a) ... „oder § 8 Absatz 4" gestrichen. b) In Absatz 2 wird die Angabe „ § 10 " durch die Angabe „§ 7" ersetzt. c) In Absatz 4 werden die ... die Wörter „(zu § 1 Absatz 1, § 2 Absatz 1 bis 5, § 3 Absatz 1 bis 3 und § 10 )" durch die Wörter „(zu § 1 Absatz 1, § 2 Absatz 1 bis 5, § 3 ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 21.05.2012 BGBl. I S. 1201