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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 30.01.2027
§ 112 - Versicherungs-Sanierungs-und-Abwicklungs-Gesetz (VSAG)
Artikel 1 G. v. 25.09.2026 BGBl. 2026 I Nr. 275, S. 2
Geltung ab 30.01.2027; FNA: 7631-13 Versicherungsaufsichtsrecht
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Geltung ab 30.01.2027; FNA: 7631-13 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 112 Mitwirkung von Sicherungsfonds an der Abwicklung
§ 112 wird in 6 Vorschriften zitiert
(1) Die Abwicklungsbehörde kann die Sicherungsfonds im Sinne von § 221a des Versicherungsaufsichtsgesetzes in die Vorbereitung und Durchführung einer Abwicklungsmaßnahme einbinden.
(2) 1Die Abwicklungsbehörde und der Sicherungsfonds arbeiten eng zusammen und können sich über alle Sachverhalte und Bewertungen austauschen, die für die Abwicklung der im Sicherungsfonds angeschlossenen Unternehmen erheblich sind. 2Dies gilt auch im Verhältnis zwischen der Abwicklungsbehörde und dem Insolvenzfonds nach § 17 des Pflichtversicherungsgesetzes im Sicherungsfall nach § 222 des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder in der Abwicklung eines Versicherungsunternehmens, das die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung betreibt.
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Zitierungen von § 112 VSAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 112 VSAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VSAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 VSAG Begriffsbestimmungen
... Abwicklungsziele zu erreichen; 2. Abwicklungsbefugnis: eine der in den §§ 109 bis 124 genannten Befugnisse; 3. Abwicklungsbehörde: eine von einem Mitgliedstaat ...
§ 55 VSAG Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen
... oder Umwandlung; 2. Maßnahmen aufgrund ihrer Befugnisse nach den §§ 109 bis 114, 116, 118 bis 120 und 122 bis 124 treffen und diese Maßnahmen in, neben oder, ...
§ 144 VSAG Widerspruch
... 55 oder 108, 2. Maßnahmen aufgrund der Befugnisse nach den §§ 109 bis 124, 3. der Anerkennung und Durchsetzung von Drittstaatsabwicklungsverfahren nach ...
§ 145 VSAG Anfechtungsklage
... 55 oder 108, 2. Maßnahmen aufgrund der Befugnisse nach den §§ 109 bis 124, 3. die Anerkennung und Durchsetzung von Drittstaatsabwicklungsverfahren nach ... 55 oder 108, 10. Maßnahmen aufgrund der Befugnisse nach den §§ 109 bis 124, 11. die Anerkennung und Durchsetzung von Drittstaatsabwicklungsverfahren nach ...
§ 146 VSAG Vollzugsfolgen
... 108 oder von der Aufhebung von Maßnahmen aufgrund der Befugnisse nach den §§ 109 bis 124 unberührt. Die Beseitigung der Vollzugsfolgen kann insoweit nicht verlangt ... 55 oder 108 oder durch Maßnahmen aufgrund der Befugnisse nach den §§ 109 bis 124 entstanden ...
§ 147 VSAG Anhörung
... anderes ergibt, 6. Maßnahmen aufgrund der Befugnisse nach den §§ 109 bis 124, soweit sich aus § 50 Absatz 4 nichts anderes ergibt, 7. der Anerkennung ...
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