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§ 117c - Abgabenordnung (AO)

neugefasst durch B. v. 23.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 24; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 10.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 39
Geltung ab 01.01.1977; FNA: 610-1-3 Allgemeines Steuerrecht
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§ 117c Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten auf Ersuchen an einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zur Verhütung von Straftaten



(1) Auf ein Ersuchen einer Strafverfolgungsbehörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, das nach Maßgabe der Richtlinie (EU) 2023/977 gestellt worden ist, oder auf Ersuchen einer nach Artikel 14 dieser Richtlinie benannten zentralen Kontaktstelle eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union dürfen die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Finanzbehörden dem ersuchenden Mitgliedstaat der Europäischen Union verfügbare Informationen einschließlich personenbezogener Daten zum Zweck der Verhütung von Straftaten übermitteln.

(2) Eine Information ist im Sinne des Absatzes 1 verfügbar,

1.
wenn sie in einer Datenbank verfügbar ist, auf die die ersuchte mit der Steuerfahndung betraute Dienststelle der Finanzbehörde unmittelbar zugreifen kann, oder

2.
wenn die ersuchte mit der Steuerfahndung betraute Dienststelle der Finanzbehörde nach Maßgabe von Bundes- und Landesrecht von anderen Behörden oder privaten Parteien, die in der Bundesrepublik Deutschland ansässig sind, diese ohne Zwangsmaßnahmen einholen kann.

(3) 1Die Übermittlung nach Absatz 1 erfolgt unter den gleichen gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen die Übermittlung auch ohne Ersuchen an deutsche Polizei-, Finanz- oder Zollbehörden, ein deutsches Gericht oder eine deutsche Staatsanwaltschaft zulässig wäre. 2Eine Anhörung des inländischen Beteiligten erfolgt nicht. 3Die Regelungen des § 3 des Bundeskriminalamtgesetzes über den internationalen Dienstverkehr der Polizeien des Bundes und der Länder bleiben unberührt.

(4) 1Bei der Übermittlung von Daten ist mitzuteilen, dass die Verwendung als Beweismittel in einem Gerichtsverfahren unzulässig ist, es sei denn,

1.
die nach § 92 Absatz 4 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen zuständige Stelle hat ihre Zustimmung zur Verwendung als Beweismittel erteilt oder

2.
die Verwendung als Beweismittel ist durch eine anwendbare völkerrechtliche Vereinbarung oder einen unmittelbar anwendbaren Rechtsakt der Europäischen Union zugelassen.

2Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu einer Verwendung als Beweismittel nach Satz 1 Nummer 1 richtet sich nach den Vorschriften des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen.

(5) 1Die ersuchten Informationen werden in der Sprache übermittelt, in der das Ersuchen übermittelt wurde, wenn es in einer der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 11 der Richtlinie (EU) 2023/977 benannten Sprache übermittelt wurde. 2Die Informationen können in einer der Sprachen übermittelt werden, die der ersuchende Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Artikel 11 der Richtlinie (EU) 2023/977 benannt hat. 3Satz 1 gilt entsprechend für andere Mitteilungen der Europäischen Union, einschließlich der begründeten Ablehnung von Ersuchen, Bitten um ergänzende Informationen und Mitteilungen.





 

Frühere Fassungen von § 117c AO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 14.02.2026Artikel 3 Gesetz über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
vom 10.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 39
aktuell vorher 06.12.2024Artikel 16 Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
vom 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
aktuell vorher 25.06.2017Artikel 1 Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG)
vom 23.06.2017 BGBl. I S. 1682
aktuell vorher 01.01.2017Artikel 2 Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen
vom 20.12.2016 BGBl. I S. 3000
aktuell vorher 01.01.2017Artikel 1 Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
vom 18.07.2016 BGBl. I S. 1679
aktuell vorher 24.12.2016Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen
vom 20.12.2016 BGBl. I S. 3000
aktuell vorher 24.12.2013Artikel 13 AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz (AIFM-StAnpG)
vom 18.12.2013 BGBl. I S. 4318
aktuellvor 24.12.2013früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 117c AO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 117c AO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 117d AO Inhalt des Ersuchens (vom 14.02.2026)
... Ersuchen nach § 117c Absatz 1 soll Angaben zu Folgendem enthalten: 1. eine Präzisierung der angeforderten ...
§ 117e AO Ablehnungsgründe (vom 14.02.2026)
... Die Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten nach § 117c ist unzulässig, soweit 1. eine nach deutschem Recht erforderliche Genehmigung ... bei der ersuchten mit der Steuerfahndung betrauten Dienststelle der Finanzbehörde nicht nach § 117c Absatz 2 verfügbar sind und nur durch Ergreifen von Zwangsmaßnahmen erlangt werden ... bei der ersuchten mit der Steuerfahndung betrauten Dienststelle der Finanzbehörde nicht nach § 117c Absatz 2 Nummer 1 verfügbar sind, jedoch ohne das Ergreifen von Zwangsmaßnahmen nach § 117c Absatz 2 ... Absatz 2 Nummer 1 verfügbar sind, jedoch ohne das Ergreifen von Zwangsmaßnahmen nach § 117c Absatz 2 Nummer 2 eingeholt werden können, 2. das Ersuchen a) eine Straftat betrifft, ...
§ 117f AO Zusammenarbeit mit zentralen Kontaktstellen (vom 14.02.2026)
... der Finanzbehörden der zentralen Kontaktstelle verfügbare Informationen im Sinne des § 117c Absatz 2 nach § 117c Absatz 3 zu übermitteln. (2) Nach § 117c ... der zentralen Kontaktstelle verfügbare Informationen im Sinne des § 117c Absatz 2 nach § 117c Absatz 3 zu übermitteln. (2) Nach § 117c übermittelte Informationen ... § 117c Absatz 2 nach § 117c Absatz 3 zu übermitteln. (2) Nach § 117c übermittelte Informationen werden in Kopie auch der für die Bundesrepublik Deutschland ... Deutschland benannten nationalen zentralen Kontaktstelle übermittelt. Wenn die nach § 117c ersuchten Informationen zur Beantwortung nicht der nach Artikel 14 der Richtlinie (EU) 2023/977 ...
§ 117g AO Informationsübermittlung ohne Ersuchen (vom 14.02.2026)
... die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Finanzbehörden gemäß § 117c Absatz 2 verfügbare Informationen einschließlich personenbezogener Daten, ohne Ersuchen an die ... Union nach Artikel 11 der Richtlinie (EU) 2023/977 benannt wurden. (4) § 117c Absatz 3 Satz 2 und § 117f sind entsprechend ...
§ 117h AO Verpflichtung zur Übermittlung von Informationen ohne Ersuchen (vom 14.02.2026)
... ein deutsches Gericht oder eine deutsche Staatsanwaltschaft zulässig wäre. § 117c Absatz 3 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden. (3) § 117e Absatz 1, die §§ 117f und 117g ...
§ 117i AO Informationsübermittlung an Schengen-assoziierte Staaten (vom 14.02.2026)
...  §§ 117c bis 117h gelten für die Übermittlung von Informationen an Strafverfolgungsbehörden ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
FATCA-USA-Umsetzungsverordnung (FATCA-USA-UmsV)
V. v. 23.07.2014 BGBl. I S. 1222; zuletzt geändert durch Artikel 9 Abs. 1 G. v. 10.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 39
Sonstige
Bekanntmachung der Neufassung der Abgabenordnung
B. v. 23.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 24
 
Zitat in folgenden Normen

Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG)
Artikel 20 G. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3150, 3176; zuletzt geändert durch Artikel 33 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 12 BodSchätzG Anwendung der Abgabenordnung (vom 01.01.2025)
... der Dritte Abschnitt des Ersten Teils (§§ 16 bis 29), der Dritte Teil (§§ 78 bis 133) und der Siebente Teil (§§ 347 bis 368) der Abgabenordnung Anwendung. ...

Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG)
Artikel 1 G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 402; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 10.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 39
§ 3 ZFdG Aufgaben des Zollkriminalamtes als Zentralstelle (vom 14.02.2026)
... (EU) 2023/977 benannten zentralen Kontaktstelle nach Maßgabe der entsprechend anzuwendenden §§ 117c und 117h der Abgabenordnung Informationen zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung der ...

Zollverwaltungsgesetz (ZollVG)
G. v. 21.12.1992 BGBl. I S. 2125, 1993 I S. 2493; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 10.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 39
§ 11 ZollVG Datenübermittlung mit dem Ausland sowie an und von über- oder zwischenstaatlichen Stellen (vom 14.02.2026)
... der Grundlage der Richtlinie (EU) 2023/977 gelten für die Verhütung von Straftaten die §§ 117c bis 117k der Abgabenordnung und für die Verfolgung von Straftaten die §§ 92 bis 92h ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz (AIFM-StAnpG)
G. v. 18.12.2013 BGBl. I S. 4318
Artikel 2 AIFM-StAnpG Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
... „5a. die Entgegennahme und Weiterleitung von Meldungen nach auf der Grundlage von § 117c der Abgabenordnung ergangenen Rechtsverordnungen und die Durchführung von ...
Artikel 13 AIFM-StAnpG Änderung der Abgabenordnung
... wird nach der Angabe zu § 117b folgende Angabe eingefügt: „§ 117c Umsetzung innerstaatlich anwendbarer völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Förderung der ... bei internationalen Sachverhalten". 2. Nach § 117b wird folgender § 117c eingefügt: „§ 117c Umsetzung innerstaatlich anwendbarer ... 2. Nach § 117b wird folgender § 117c eingefügt: „§ 117c Umsetzung innerstaatlich anwendbarer völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Förderung der ... wird folgende Nummer 1b eingefügt: „1b. einer Rechtsverordnung nach § 117c Absatz 1 oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ...

Gesetz über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
G. v. 10.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 39
Artikel 3 InfAustEUG Änderung der Abgabenordnung
... wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu den §§ 117a bis 117e wird durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 117a Umsetzung ... § 117b Besondere Formen der Amtshilfe mit Drittstaaten § 117c Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten auf Ersuchen an ... Vereinbarungen zur Förderung der Steuerehrlichkeit". 2. Die §§ 117a bis 117e werden durch die folgenden §§ 117a bis 117l ersetzt: „§ ... 2. Die §§ 117a bis 117e werden durch die folgenden §§ 117a bis 117l ersetzt: „§ 117a Umsetzung innerstaatlich anwendbarer ... Finanzen die Aufgabe nicht selbst wahrnimmt oder eine abweichende Zuweisung vorsieht. § 117c Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten auf Ersuchen an ... und Mitteilungen. § 117d Inhalt des Ersuchens Ein Ersuchen nach § 117c Absatz 1 soll Angaben zu Folgendem enthalten: 1. eine Präzisierung der angeforderten ... (1) Die Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten nach § 117c ist unzulässig, soweit 1. eine nach deutschem Recht erforderliche Genehmigung ... bei der ersuchten mit der Steuerfahndung betrauten Dienststelle der Finanzbehörde nicht nach § 117c Absatz 2 verfügbar sind und nur durch Ergreifen von Zwangsmaßnahmen erlangt werden ... bei der ersuchten mit der Steuerfahndung betrauten Dienststelle der Finanzbehörde nicht nach § 117c Absatz 2 Nummer 1 verfügbar sind, jedoch ohne das Ergreifen von Zwangsmaßnahmen nach § 117c Absatz 2 ... Absatz 2 Nummer 1 verfügbar sind, jedoch ohne das Ergreifen von Zwangsmaßnahmen nach § 117c Absatz 2 Nummer 2 eingeholt werden können, 2. das Ersuchen a) eine Straftat betrifft, ... der Finanzbehörden der zentralen Kontaktstelle verfügbare Informationen im Sinne des § 117c Absatz 2 nach § 117c Absatz 3 zu übermitteln. (2) Nach § 117c übermittelte ... der zentralen Kontaktstelle verfügbare Informationen im Sinne des § 117c Absatz 2 nach § 117c Absatz 3 zu übermitteln. (2) Nach § 117c übermittelte Informationen werden in ... Sinne des § 117c Absatz 2 nach § 117c Absatz 3 zu übermitteln. (2) Nach § 117c übermittelte Informationen werden in Kopie auch der für die Bundesrepublik Deutschland ... Deutschland benannten nationalen zentralen Kontaktstelle übermittelt. Wenn die nach § 117c ersuchten Informationen zur Beantwortung nicht der nach Artikel 14 der Richtlinie (EU) 2023/977 ... die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Finanzbehörden gemäß § 117c Absatz 2 verfügbare Informationen einschließlich personenbezogener Daten, ohne Ersuchen an die ... Union nach Artikel 11 der Richtlinie (EU) 2023/977 benannt wurden. (4) § 117c Absatz 3 Satz 2 und § 117f sind entsprechend anzuwenden. § 117h Verpflichtung zur ... ein deutsches Gericht oder eine deutsche Staatsanwaltschaft zulässig wäre. § 117c Absatz 3 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden. (3) § 117e Absatz 1, die §§ 117f und 117g ... § 117i Informationsübermittlung an Schengen-assoziierte Staaten Die §§ 117c bis 117h gelten für die Übermittlung von Informationen an Strafverfolgungsbehörden ...
Artikel 5 InfAustEUG Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes
... (EU) 2023/977 benannten zentralen Kontaktstelle nach Maßgabe der entsprechend anzuwendenden §§ 117c und 117h der Abgabenordnung Informationen zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung der ...
Artikel 6 InfAustEUG Änderung des Zollverwaltungsgesetzes
... der Grundlage der Richtlinie (EU) 2023/977 gelten für die Verhütung von Straftaten die §§ 117c bis 117k der Abgabenordnung und für die Verfolgung von Straftaten die §§ 92 bis 92h ...

Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1679
Artikel 1 StVfModG Änderung der Abgabenordnung
... insbesondere von einer Sicherheitsleistung abhängig machen." 18. § 117c Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben. 19. § 122 wird wie folgt geändert:  ...

Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen
G. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 3000; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1682
Artikel 1 AmtsHRLÄndUG Änderung der Abgabenordnung
... Inhalt und Umfang der zu erstellenden Aufzeichnungen zu bestimmen." 3. Dem § 117c Absatz 4 wird folgender Satz angefügt: „Bei der Übermittlung der ...
Artikel 2 AmtsHRLÄndUG Weitere Änderung der Abgabenordnung
... der Fürsorge für körperbehinderte Menschen" ersetzt. 3. § 117c Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt gefasst:  ...

Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 10.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 39
Artikel 16 JStG 2024 Änderung der Abgabenordnung
... von den nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI des Rates übermittelten Daten § 117c Umsetzung innerstaatlich anwendbarer völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Förderung der ... „und öffentlich-rechtliche Verträge" eingefügt. 10. § 117c Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3 wird das Wort „sowie" durch ...
Artikel 21 JStG 2024 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
... durch die Wörter „Abgabenordnung und in den Fällen der auf Grundlage von § 117c Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 der Abgabenordnung ergangenen Rechtsverordnung sowie" ersetzt. b) Nummer 18 wird wie folgt ...

Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1682
Artikel 1 StUmgBG Änderung der Abgabenordnung
... darf das Bundeszentralamt für Steuern nur Finanzbehörden mitteilen." 5. § 117c wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Satz 2 wird aufgehoben. b) In ...