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§ 117d - Abgabenordnung (AO)
neugefasst durch B. v. 23.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 24; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 10.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 39
Geltung ab 01.01.1977; FNA: 610-1-3 Allgemeines Steuerrecht
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Geltung ab 01.01.1977; FNA: 610-1-3 Allgemeines Steuerrecht
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§ 117d Inhalt des Ersuchens
Ein Ersuchen nach § 117c Absatz 1 soll Angaben zu Folgendem enthalten:
- 1.
- eine Präzisierung der angeforderten Informationen, die so detailliert ist, wie dies unter den gegebenen Umständen in angemessener Weise möglich ist,
- 2.
- die Beschreibung des Sachverhalts und der dem Ersuchen zugrunde liegenden Straftat,
- 3.
- die Benennung des Zwecks, zu dem die Informationen erbeten werden,
- 4.
- Einzelheiten zur Identität der betroffenen Person, sofern sich das Ersuchen auf eine bekannte Person bezieht,
- 5.
- soweit angemessen, eine Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Zweck, zu dem die Informationen angefordert werden, und allen natürlichen oder juristischen Personen oder Organisationen, auf die sich die Informationen beziehen,
- 6.
- etwaige Beschränkungen einer Verwendung der in dem Ersuchen enthaltenen Informationen zu anderen Zwecken als denen, für die sie übermittelt wurden.
Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union G. v. 10. Februar 2026 BGBl. 2026 I Nr. 39 m.W.v. 14. Februar 2026
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Frühere Fassungen von § 117d AO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 14.02.2026 | Artikel 3 Gesetz über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 10.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 39 |
| aktuell vorher | 18.12.2019 | Artikel 21 Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 BGBl. I S. 2451 |
| aktuell | vor 18.12.2019 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 117d AO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 117d AO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 117e AO Ablehnungsgründe (vom 14.02.2026)
... deutschem Recht keine Straftat darstellt, 3. das Ersuchen nicht den Anforderungen des § 117d entspricht. (3) Ein Ersuchen, das in einer anderen Sprache als den Sprachen, die von ...
§ 117i AO Informationsübermittlung an Schengen-assoziierte Staaten (vom 14.02.2026)
... §§ 117c bis 117h gelten für die Übermittlung von Informationen an Strafverfolgungsbehörden ...
§ 117j AO Ausgehende Ersuchen um Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten an Strafverfolgungsbehörden eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (vom 14.02.2026)
... 117f Absatz 3 entsprechend. (3) Bei Ersuchen nach Absatz 1 sollen die Anforderungen des § 117d eingehalten ...
Zitat in folgenden Normen
Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG)
Artikel 20 G. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3150, 3176; zuletzt geändert durch Artikel 33 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 12 BodSchätzG Anwendung der Abgabenordnung (vom 01.01.2025)
... der Dritte Abschnitt des Ersten Teils (§§ 16 bis 29), der Dritte Teil (§§ 78 bis 133) und der Siebente Teil (§§ 347 bis 368) der Abgabenordnung Anwendung. ...
Zollverwaltungsgesetz (ZollVG)
G. v. 21.12.1992 BGBl. I S. 2125, 1993 I S. 2493; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 10.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 39
§ 11 ZollVG Datenübermittlung mit dem Ausland sowie an und von über- oder zwischenstaatlichen Stellen (vom 14.02.2026)
... Richtlinie (EU) 2023/977 gelten für die Verhütung von Straftaten die §§ 117c bis 117k der Abgabenordnung und für die Verfolgung von Straftaten die §§ 92 bis 92h ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
G. v. 10.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 39
Artikel 3 InfAustEUG Änderung der Abgabenordnung
... wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu den §§ 117a bis 117e wird durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 117a Umsetzung ... anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zur Verhütung von Straftaten § 117d Inhalt des Ersuchens § 117e Ablehnungsgründe § 117f ... Vereinbarungen zur Förderung der Steuerehrlichkeit". 2. Die §§ 117a bis 117e werden durch die folgenden §§ 117a bis 117l ersetzt: „§ ... 2. Die §§ 117a bis 117e werden durch die folgenden §§ 117a bis 117l ersetzt: „§ 117a Umsetzung innerstaatlich anwendbarer ... Ablehnung von Ersuchen, Bitten um ergänzende Informationen und Mitteilungen. § 117d Inhalt des Ersuchens Ein Ersuchen nach § 117c Absatz 1 soll Angaben zu Folgendem ... deutschem Recht keine Straftat darstellt, 3. das Ersuchen nicht den Anforderungen des § 117d entspricht. (3) Ein Ersuchen, das in einer anderen Sprache als den Sprachen, die von ... Informationsübermittlung an Schengen-assoziierte Staaten Die §§ 117c bis 117h gelten für die Übermittlung von Informationen an Strafverfolgungsbehörden ... Absatz 3 entsprechend. (3) Bei Ersuchen nach Absatz 1 sollen die Anforderungen des § 117d eingehalten werden. § 117k Verwendung von nach der Richtlinie (EU) 2023/977 ...
Artikel 6 InfAustEUG Änderung des Zollverwaltungsgesetzes
... Richtlinie (EU) 2023/977 gelten für die Verhütung von Straftaten die §§ 117c bis 117k der Abgabenordnung und für die Verfolgung von Straftaten die §§ 92 bis 92h ...
Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 10.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 39
Artikel 16 JStG 2024 Änderung der Abgabenordnung
... zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten § 117d Statistiken über die zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilfe § 117e ...
Wachstumschancengesetz
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Artikel 13 WaChaG Weitere Änderung der Abgabenordnung
... 89b Internationale Risikobewertungsverfahren". b) Nach der Angabe zu § 117d wird folgende Angabe eingefügt: „§ 117e Besondere Formen der ... und Amtshilfe nicht zu vereinbarender Schaden entsteht, falls" gestrichen. 6. Nach § 117d wird folgender § 117e eingefügt: „§ 117e Besondere Formen der ...
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