§ 11 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 10 EEGAusbGuEnFG Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung ... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 11 wie folgt gefasst: „§ 11 (weggefallen)". 2. § 5 wird ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 11 wie folgt gefasst: „ § 11 (weggefallen) ". 2. § 5 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird ... Rahmen einer Anforderung nach § 13 Absatz 4 übermittelt worden sind." 4. § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 (weggefallen)". 5. In § ... worden sind." 4. § 11 wird wie folgt gefasst: „ § 11 (weggefallen) ". 5. In § 13 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „Bei Daten zu ...
Verordnung zur Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung
V. v. 15.11.2018 BGBl. I S. 1891
Artikel 1 MaStRVÄndV Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) In der Angabe zu § 11 wird das Wort „Bestandsdaten" durch das Wort „Daten" ersetzt. b) ... das Wort „Eintragung" durch das Wort „Registrierung" ersetzt. 9. § 11 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ...
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