1Die Energiepreispauschale ist bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
2Die Energiepreispauschale ist in Höhe des in
§ 112 Absatz 2 genannten Betrages unpfändbar.
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G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294, 2023 I Nr. 293
Artikel 1 JStG 2022 Änderung des Einkommensteuergesetzes ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 122 wird wie folgt gefasst: „§ 122 Nichtberücksichtigung als Einkommen ... geändert: a) Die Angabe zu § 122 wird wie folgt gefasst: „ § 122 Nichtberücksichtigung als Einkommen bei Sozialleistungen, Unpfändbarkeit". ... als Einkommen bei Sozialleistungen, Unpfändbarkeit". b) Nach der Angabe zu § 122 werden die folgenden Angaben eingefügt: „XVI. Besteuerung der ... „Satz 1 Nummer 2" ersetzt. b) Absatz 2 wird aufgehoben. 22. § 122 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 122 Nichtberücksichtigung als Einkommen bei Sozialleistungen, Unpfändbarkeit". ... Höhe des in § 112 Absatz 2 genannten Betrages unpfändbar." 23. Nach § 122 wird folgender Abschnitt XVI eingefügt: „XVI. Besteuerung der ...
G. v. 23.05.2022 BGBl. I S. 749