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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 30.01.2027
§ 123 - Versicherungs-Sanierungs-und-Abwicklungs-Gesetz (VSAG)
Artikel 1 G. v. 25.09.2026 BGBl. 2026 I Nr. 275, S. 2
Geltung ab 30.01.2027; FNA: 7631-13 Versicherungsaufsichtsrecht
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Geltung ab 30.01.2027; FNA: 7631-13 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 123 Kontrollbefugnis
§ 123 wird in 6 Vorschriften zitiert
(1) Liegen die Abwicklungsvoraussetzungen vor, kann die Abwicklungsbehörde zur Durchführung einer Abwicklungsmaßnahme direkt oder über einen oder mehrere Sonderverwalter im Sinne von § 124 die Kontrolle über das in Abwicklung befindliche Unternehmen übernehmen, um
- 1.
- das in Abwicklung befindliche Unternehmen mit allen Befugnissen seiner Anteilseigner und seines Verwaltungs- oder Aufsichtsrats und der Geschäftsleitung betreiben und die Tätigkeiten und Dienstleistungen des Unternehmens erbringen zu können;
- 2.
- Vermögenswerte und Eigentum des in Abwicklung befindlichen Unternehmens zu verwalten und darüber verfügen zu können.
(2) 1Während der Abwicklung können Anteilseigner ihre Stimmrechte aufgrund von Anteilen oder anderen Eigentumstiteln des in Abwicklung befindlichen Unternehmens nicht ausüben. 2Die Abwicklungsbehörde und der Sonderverwalter gelten nicht als Geschäftsleiter oder als Mitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsrats.
Zitierungen von § 123 VSAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 123 VSAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VSAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 VSAG Begriffsbestimmungen
... Abwicklungsziele zu erreichen; 2. Abwicklungsbefugnis: eine der in den §§ 109 bis 124 genannten Befugnisse; 3. Abwicklungsbehörde: eine von einem Mitgliedstaat ... eine Abwicklungsmaßnahme oder die Ausübung von Kontrollbefugnissen nach § 123 ; 60. Krisenpräventionsmaßnahmen: a) die Ausübung von ...
§ 55 VSAG Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen
... aufgrund ihrer Befugnisse nach den §§ 109 bis 114, 116, 118 bis 120 und 122 bis 124 treffen und diese Maßnahmen in, neben oder, außer in den Fällen des ...
§ 144 VSAG Widerspruch
... 55 oder 108, 2. Maßnahmen aufgrund der Befugnisse nach den §§ 109 bis 124, 3. der Anerkennung und Durchsetzung von Drittstaatsabwicklungsverfahren nach ...
§ 145 VSAG Anfechtungsklage
... 55 oder 108, 2. Maßnahmen aufgrund der Befugnisse nach den §§ 109 bis 124, 3. die Anerkennung und Durchsetzung von Drittstaatsabwicklungsverfahren nach ... 55 oder 108, 10. Maßnahmen aufgrund der Befugnisse nach den §§ 109 bis 124, 11. die Anerkennung und Durchsetzung von Drittstaatsabwicklungsverfahren nach ...
§ 146 VSAG Vollzugsfolgen
... 108 oder von der Aufhebung von Maßnahmen aufgrund der Befugnisse nach den §§ 109 bis 124 unberührt. Die Beseitigung der Vollzugsfolgen kann insoweit nicht verlangt ... 55 oder 108 oder durch Maßnahmen aufgrund der Befugnisse nach den §§ 109 bis 124 entstanden ...
§ 147 VSAG Anhörung
... anderes ergibt, 6. Maßnahmen aufgrund der Befugnisse nach den §§ 109 bis 124, soweit sich aus § 50 Absatz 4 nichts anderes ergibt, 7. der Anerkennung ...
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