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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 30.01.2027
§ 134 - Versicherungs-Sanierungs-und-Abwicklungs-Gesetz (VSAG)
Artikel 1 G. v. 25.09.2026 BGBl. 2026 I Nr. 275, S. 2
Geltung ab 30.01.2027; FNA: 7631-13 Versicherungsaufsichtsrecht
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Geltung ab 30.01.2027; FNA: 7631-13 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 134 Entscheidung der Abwicklungsbehörde
§ 134 wird in 4 Vorschriften zitiert
(1) Die Abwicklungsbehörde stellt nach Erhalt einer Mitteilung der Aufsichtsbehörde nach § 133 Absatz 3 oder auf eigene Initiative fest, ob die Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf das betreffende in § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 genannte Unternehmen vorliegen.
(2) 1Die Entscheidung darüber, ob Abwicklungsmaßnahmen hinsichtlich eines in § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 genannten Unternehmens eingeleitet werden, enthält die Gründe für diese Entscheidung. 2Die Entscheidung, eine Abwicklungsmaßnahme einzuleiten, enthält darüber hinaus Informationen über
- 1.
- die Abwicklungsmaßnahme und
- 2.
- gegebenenfalls die Festlegung, dass ein Antrag auf Liquidation zu stellen ist, ein Verwalter zu bestellen ist oder im Rahmen eines regulären Insolvenzverfahrens eine andere Maßnahme zu treffen ist.
Zitierungen von § 134 VSAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 134 VSAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VSAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 55 VSAG Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen
... bei einer anderen Behörde. (5) Die Anforderungen der §§ 133 und 134 sowie alle etwaigen Meldepflichten, die im Rechtsrahmen der Europäischen Union für ...
§ 125 VSAG Behandlung der Anteilseigner, Versicherungsnehmer, Begünstigten, Anspruchsberechtigten und anderen Gläubiger bei partiellen Übertragungen und bei der Anwendung des Instruments der Herabschreibung oder Umwandlung
... wenn das in Abwicklung befindliche Unternehmen zu dem Zeitpunkt, als die Entscheidung im Sinne von § 134 getroffen wurde, im Rahmen des regulären Insolvenzverfahrens liquidiert worden wäre. ... wenn das in Abwicklung befindliche Unternehmen zu dem Zeitpunkt, als die Entscheidung im Sinne von § 134 getroffen wurde, im Rahmen des regulären Insolvenzverfahrens liquidiert worden ...
§ 126 VSAG Bewertung einer unterschiedlichen Behandlung
... durchgeführt wurde, zu dem Zeitpunkt, als die Entscheidung im Sinne des § 134 getroffen wurde, das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet worden wäre, ... durchgeführt wurden, zu dem Zeitpunkt, als die Entscheidung im Sinne des § 134 getroffen wurde, das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet worden wäre, ... geeignete Kohorten von Versicherungsnehmern zu dem Zeitpunkt, als die Entscheidung im Sinne des § 134 getroffen wurde, und 4. ohne Berücksichtigung jeglicher außerordentlichen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz (VSAAG)
G. v. 25.09.2026 BGBl. 2026 I Nr. 275
Artikel 2 VSAAG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... dass die dort genannten Anforderungen der §§ 133 und 134 des Versicherungs-Sanierungs-und-Abwicklungs-Gesetzes für die Übertragung nicht gelten; 2. § 58 des ...
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