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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 30.01.2027
§ 137 - Versicherungs-Sanierungs-und-Abwicklungs-Gesetz (VSAG)
Artikel 1 G. v. 25.09.2026 BGBl. 2026 I Nr. 275, S. 2
Geltung ab 30.01.2027; FNA: 7631-13 Versicherungsaufsichtsrecht
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Geltung ab 30.01.2027; FNA: 7631-13 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 137 Erlass und Bekanntgabe der Abwicklungsanordnung
§ 137 wird in 9 Vorschriften zitiert
1Die Abwicklungsanordnung ergeht als Allgemeinverfügung. 2Einer gesonderten Bekanntgabe an die Beteiligten bedarf es genauso wenig wie einer gesonderten Zuleitung an den zuständigen Betriebsrat.
Zitierungen von § 137 VSAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 137 VSAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VSAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 55 VSAG Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen
... Abwicklungsanordnung getroffen werden, können als Allgemeinverfügung ergehen. § 137 Satz 2 gilt entsprechend. (3) Von der Aufsichtsbehörde ergriffene Maßnahmen sind zu ...
§ 62 VSAG Übertragung
... nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Abschnitts und der §§ 136 und 137 in der Abwicklungsanordnung anordnen, dass 1. die von dem in Abwicklung befindlichen ...
§ 67 VSAG Wirksamwerden der Übertragung
... Die Übertragung wird mit der Bekanntgabe der Abwicklungsanordnung nach § 137 wirksam. (2) Mit Wirksamwerden der Übertragung gehen die von der ...
§ 118 VSAG Befugnis zur Aussetzung vertraglicher Pflichten
... werden für den Zeitraum von der öffentlichen Bekanntmachung der Aussetzung nach § 137 bis zum Ablauf des auf diese Bekanntmachung folgenden Geschäftstages. Bei der ...
§ 119 VSAG Befugnis zur zeitweiligen Untersagung der Durchsetzung von Sicherungsrechten
... für den Zeitraum ab der öffentlichen Bekanntmachung dieser Beschränkung nach § 137 bis zum Ablauf des auf diese Bekanntmachung folgenden Geschäftstages. (2) Von ...
§ 120 VSAG Befugnis zur vorübergehenden Aussetzung von Beendigungsrechten
... aussetzen für den Zeitraum ab der öffentlichen Bekanntmachung dieser Aussetzung nach § 137 bis zum Ablauf des auf diese Bekanntmachung folgenden Geschäftstages, sofern die Zahlungs- ... Unternehmen, aussetzen für den Zeitraum ab der öffentlichen Bekanntmachung nach § 137 bis zum Ablauf des auf diese Bekanntmachung folgenden Geschäftstages in dem Mitgliedstaat, in ...
§ 122 VSAG Befugnis zur vorübergehenden Aussetzung von Rücktauschrechten
... zu erleichtern. Diese Befugnis gilt für den Zeitraum, der in der nach § 137 veröffentlichten Bekanntmachung der Aussetzung angegeben ...
§ 165 VSAG Anerkennung und Durchsetzung von Drittstaatsabwicklungsverfahren
... den Absätzen 2 bis 5 genannten Maßnahmen ergehen als Allgemeinverfügung. § 137 Satz 2 gilt ...
§ 167 VSAG Abwicklung von Unions-Zweigniederlassungen von Drittstaatsunternehmen
... sind. Die unabhängige Abwicklungsmaßnahme ergeht als Allgemeinverfügung; § 137 Satz 2 gilt ...
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