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§ 137 - Versicherungs-Sanierungs-und-Abwicklungs-Gesetz (VSAG)

§ 137 Erlass und Bekanntgabe der Abwicklungsanordnung



1Die Abwicklungsanordnung ergeht als Allgemeinverfügung. 2Einer gesonderten Bekanntgabe an die Beteiligten bedarf es genauso wenig wie einer gesonderten Zuleitung an den zuständigen Betriebsrat.



 

Zitierungen von § 137 VSAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 137 VSAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VSAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 55 VSAG Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen
... Abwicklungsanordnung getroffen werden, können als Allgemeinverfügung ergehen. § 137 Satz 2 gilt entsprechend. (3) Von der Aufsichtsbehörde ergriffene Maßnahmen sind zu ...
§ 62 VSAG Übertragung
... nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Abschnitts und der §§ 136 und 137 in der Abwicklungsanordnung anordnen, dass 1. die von dem in Abwicklung befindlichen ...
§ 67 VSAG Wirksamwerden der Übertragung
... Die Übertragung wird mit der Bekanntgabe der Abwicklungsanordnung nach § 137 wirksam. (2) Mit Wirksamwerden der Übertragung gehen die von der ...
§ 118 VSAG Befugnis zur Aussetzung vertraglicher Pflichten
... werden für den Zeitraum von der öffentlichen Bekanntmachung der Aussetzung nach § 137 bis zum Ablauf des auf diese Bekanntmachung folgenden Geschäftstages. Bei der ...
§ 119 VSAG Befugnis zur zeitweiligen Untersagung der Durchsetzung von Sicherungsrechten
... für den Zeitraum ab der öffentlichen Bekanntmachung dieser Beschränkung nach § 137 bis zum Ablauf des auf diese Bekanntmachung folgenden Geschäftstages. (2) Von ...
§ 120 VSAG Befugnis zur vorübergehenden Aussetzung von Beendigungsrechten
... aussetzen für den Zeitraum ab der öffentlichen Bekanntmachung dieser Aussetzung nach § 137 bis zum Ablauf des auf diese Bekanntmachung folgenden Geschäftstages, sofern die Zahlungs- ... Unternehmen, aussetzen für den Zeitraum ab der öffentlichen Bekanntmachung nach § 137 bis zum Ablauf des auf diese Bekanntmachung folgenden Geschäftstages in dem Mitgliedstaat, in ...
§ 122 VSAG Befugnis zur vorübergehenden Aussetzung von Rücktauschrechten
... zu erleichtern. Diese Befugnis gilt für den Zeitraum, der in der nach § 137 veröffentlichten Bekanntmachung der Aussetzung angegeben ...
§ 165 VSAG Anerkennung und Durchsetzung von Drittstaatsabwicklungsverfahren
... den Absätzen 2 bis 5 genannten Maßnahmen ergehen als Allgemeinverfügung. § 137 Satz 2 gilt ...
§ 167 VSAG Abwicklung von Unions-Zweigniederlassungen von Drittstaatsunternehmen
... sind. Die unabhängige Abwicklungsmaßnahme ergeht als Allgemeinverfügung; § 137 Satz 2 gilt ...