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§ 13 - Agrargeoschutz-Durchführungsgesetz (AgrarGeoSchDG)
Artikel 1 G. v. 11.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 9
Geltung ab 16.01.2026; FNA: 423-8 Warenzeichenrecht
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Geltung ab 16.01.2026; FNA: 423-8 Warenzeichenrecht
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§ 13 Nationale Phase des Antrags auf Änderung einer Produktspezifikation; Verordnungsermächtigung
§ 13 wird in 3 Vorschriften zitiert
1Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten über Anträge auf eine Unionsänderung der Produktspezifikation einer g.U., einer g.g.A. oder einer geografischen Angabe für Erzeugnisse des Spirituosenbereichs sowie Anträge auf Genehmigung einer Änderung der Produktspezifikation einer g.t.S. zu regeln, jeweils soweit dies für die Durchführung des Agrargeoschutzrechts, insbesondere der Artikel 24 und 66 der Verordnung (EU) 2024/1143, erforderlich ist. 2Für eine Rechtsverordnung nach Satz 1 gelten folgende Vorschriften entsprechend:
- 1.
- § 10 Absatz 2,
- 2.
- § 10 Absatz 3,
- 3.
- § 11 Absatz 2 und 3 sowie
- 4.
- § 12 Absatz 2 und 3.
Zitierungen von § 13 AgrarGeoSchDG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 AgrarGeoSchDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AgrarGeoSchDG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 16 AgrarGeoSchDG Einspruch und Mitteilung von Bemerkungen bezüglich Anträgen aus anderen Mitgliedstaaten sowie Drittstaaten; mitgliedstaatenübergreifender Antrag oder Einspruch; Verordnungsermächtigung
... solche Anregung abgeben dürfen. (3) In Rechtsverordnungen nach den §§ 10 bis 15 sowie nach Absatz 1 kann auch der Fall eines Antrags oder Einspruchs, der ein die Grenzen ...
§ 37 AgrarGeoSchDG Auf vergleichbare Schutzbezeichnungen anwendbare Bestimmungen; Verordnungsermächtigung
... (EU) 2024/1143 entsprechend anzuwenden. (2) Rechtsverordnungen nach § 10 und den §§ 13 bis 15 können hinsichtlich der dort genannten Gegenstände auch für vergleichbare ...
§ 40 AgrarGeoSchDG Bußgeldvorschriften
... 2, § 9 Absatz 7 Satz 2 Nummer 4, c) § 10 Absatz 2, auch in Verbindung mit § 13 Satz 2 Nummer 1 , § 14 Satz 2 Nummer 1 oder § 15 Absatz 2 Nummer 1, jeweils auch in Verbindung mit § ...
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