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§ 14 - Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
Artikel 1 G. v. 23.07.2004 BGBl. I S. 1842; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 369
Geltung ab 01.08.2004; FNA: 453-22 Einzelne strafrechtliche Nebengesetze
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Geltung ab 01.08.2004; FNA: 453-22 Einzelne strafrechtliche Nebengesetze
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§ 14 Ermittlungsbefugnisse
(1) 1Die Behörden der Zollverwaltung haben bei der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die mit einem der in § 2 Abs. 1 genannten Prüfgegenstände unmittelbar zusammenhängen, die gleichen Befugnisse wie die Polizeivollzugsbehörden nach der Strafprozessordnung und dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. 2Ihre Beamten sind insoweit Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft. 3In den Dienst der Zollverwaltung übergeleitete Angestellte nehmen die Befugnisse nach Satz 1 wahr und sind insoweit Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, wenn sie
- 1.
- das 21. Lebensjahr vollendet haben,
- 2.
- am 31. Dezember 2003 im Dienst der Bundesanstalt für Arbeit gestanden haben und
- 3.
- dort mindestens zwei Jahre lang zur Bekämpfung der Schwarzarbeit oder der illegalen Beschäftigung eingesetzt waren.
(2) Zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung können die Behörden der Zollverwaltung, die Polizeibehörden und die Landesfinanzbehörden in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft gemeinsame Ermittlungsgruppen bilden.
(3) Die Behörden der Zollverwaltung dürfen bei der Verfolgung von Straftaten nach Absatz 1 erkennungsdienstliche Maßnahmen nach § 81b der Strafprozessordnung auch zur Vorsorge für künftige Strafverfahren durchführen.
(4) § 5 Absatz 3 gilt im Ermittlungsverfahren entsprechend.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung G. v. 22. Dezember 2025 BGBl. 2025 I Nr. 369 m.W.v. 30. Dezember 2025
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Frühere Fassungen von § 14 SchwarzArbG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 30.12.2025 | Artikel 1 Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vom 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 369 |
| aktuell vorher | 18.07.2019 | Artikel 1 Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vom 11.07.2019 BGBl. I S. 1066 |
| aktuell | vor 18.07.2019 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 14 SchwarzArbG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 SchwarzArbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchwarzArbG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 14a SchwarzArbG Selbstständige Durchführung von Ermittlungsverfahren (vom 30.12.2025)
... der Zollverwaltung führen in den Fällen, in denen ihnen die Befugnisse nach § 14 zustehen, die Ermittlungsverfahren nach Maßgabe dieser Vorschrift und in den Grenzen des ...
§ 26 SchwarzArbG Operatives Informations- und Datenanalysesystem; Verordnungsermächtigung (vom 30.12.2025)
... Verstöße im Sinne von § 6 Absatz 4 oder Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach § 14 Absatz 1 festgestellt worden sind und welches Ausmaß diese Verstöße hatten. ...
Zitat in folgenden Normen
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
G. v. 20.04.2009 BGBl. I S. 799; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 369
§ 17 AEntG Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden (vom 30.12.2025)
... §§ 2, 3 bis 7, 13, 14 , 15 bis 20, 22 und 23 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes sind entsprechend anzuwenden mit ...
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
neugefasst durch Artikel 1 B. v. 03.02.1995 BGBl. I S. 158; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 369
§ 17a AÜG Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung (vom 30.12.2025)
... §§ 2, 3 bis 7, 13, 14 , 15 bis 20, 22 und 23 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes sind entsprechend anzuwenden mit ...
Bundeskriminalamtgesetz (BKAG)
Artikel 1 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1354, 2019 BGBl. I S. 400; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 369
§ 32 BKAG Unterrichtung der Zentralstelle (vom 30.12.2025)
... wahrgenommen werden, 2. die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Ermittlungsbefugnisse nach § 14 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes wahrnimmt, 3. Ermittlungsbefugnisse zur Verfolgung von Steuerstraftaten nach § 369 ...
Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch)
Artikel 30 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2541, 2572; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 369
§ 6b GSA Fleisch Prüfung und Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung (vom 30.12.2025)
... 6a obliegt den Behörden der Zollverwaltung. (2) Die §§ 2, 3 bis 7, 13, 14 , 15 bis 20, 22 und 23 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes sind entsprechend anzuwenden mit ...
Mindestlohngesetz (MiLoG)
Artikel 1 G. v. 11.08.2014 BGBl. I S. 1348; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 369
§ 15 MiLoG Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden; Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers (vom 30.12.2025)
... §§ 2 bis 7, 13, 14 , 15 bis 20, 22 und 23 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes sind entsprechend anzuwenden mit ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Arbeitsschutzkontrollgesetz
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3334
Artikel 2 ArbSchKonG Änderung des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft
... § 6a obliegt den Behörden der Zollverwaltung. (2) Die §§ 2 bis 6, 14 , 15 bis 20, 22 und 23 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes sind entsprechend anzuwenden mit ...
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen
G. v. 22.04.2009 BGBl. I S. 818
Artikel 1 1. MiArbGÄndG
... Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden Die §§ 2 bis 6, 14 , 15, 20, 22 und 23 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes sind entsprechend anzuwenden mit der ...
Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
G. v. 11.07.2019 BGBl. I S. 1066
Artikel 1 SoMiBG Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
... bei anonymen Angeboten und Werbemaßnahmen". d) Nach der Angabe zu § 14 werden die folgenden Angaben eingefügt: „§ 14a Selbstständige ... durch die Wörter „§ 2 Absatz 4 Nummer 2 bis 20" ersetzt. 15. Dem § 14 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Behörden der Zollverwaltung ... zur Vorsorge für künftige Strafverfahren durchführen." 16. Nach § 14 werden die folgenden §§ 14a bis 14c eingefügt: „§ 14a ... der Zollverwaltung führen in den Fällen, in denen ihnen die Befugnisse nach § 14 zustehen, die Ermittlungsverfahren nach Maßgabe dieser Vorschrift und in den Grenzen des ...
Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
G. v. 20.07.2011 BGBl. I S. 1506
Artikel 1 AÜGuaÄndG Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
... 17a Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung Die §§ 2, 3 bis 6 und 14 bis 20, 22, 23 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes sind entsprechend anzuwenden mit der ...
Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 369
Artikel 1 SchwarzArbMoG Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
... Angabe „Verwaltungsbehörden im Sinne des Absatzes 1" ersetzt. 19. Nach § 14 Absatz 3 wird der folgende Absatz 4 eingefügt: „(4) § 5 Absatz 3 gilt im ... der Zollverwaltung führen in den Fällen, in denen ihnen die Befugnisse nach § 14 zustehen, die Ermittlungsverfahren nach Maßgabe dieser Vorschrift und in den Grenzen des ... Verstöße im Sinne von § 6 Absatz 4 oder Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach § 14 Absatz 1 festgestellt worden sind und welches Ausmaß diese Verstöße hatten. Sofern bei der ...
Artikel 10 SchwarzArbMoG Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
... 17a Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung Die §§ 2, 3 bis 7, 13, 14 , 15 bis 20, 22 und 23 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes sind entsprechend anzuwenden mit ...
Artikel 14 SchwarzArbMoG Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
... wahrgenommen werden, 2. die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Ermittlungsbefugnisse nach § 14 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes wahrnimmt, 3. Ermittlungsbefugnisse zur Verfolgung von Steuerstraftaten nach § ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
G. v. 26.02.1996 BGBl. I S. 227; aufgehoben durch § 25 G. v. 20.04.2009 BGBl. I S. 799
§ 2 AEntG (vom 01.07.2007)
... 1 sind die Behörden der Zollverwaltung zuständig. (2) §§ 2 bis 6, 14 , 15, 20, 22 und 23 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes sind entsprechend anzuwenden mit der ...
Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung (HZAZustV)
V. v. 08.10.2004 BGBl. I S. 2606; aufgehoben durch § 9 V. v. 16.02.2007 BGBl. I S. 202
§ 3 HZAZustV Oberfinanzdirektion Hamburg (vom 01.01.2006)
... und illegalen Beschäftigung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) nach den §§ 2, 12 und 14 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 405 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, den ...
§ 4 HZAZustV Oberfinanzdirektion Hannover
... und Holzminden für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach den §§ 2, 12 und 14 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 405 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, den ... und Stade für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach den §§ 2, 12 und 14 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 405 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, den ... Landkreises Diepholz für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach den §§ 2, 12 und 14 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 405 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, den ...
§ 6 HZAZustV Oberfinanzdirektion Koblenz
... Stadt Frankfurt am Main für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach den §§ 2, 12 und 14 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 405 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, den ... c) die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach den §§ 2, 12 und 14 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 405 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, den ...
Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung (HZAZustV)
V. v. 16.02.2007 BGBl. I S. 202; aufgehoben durch § 44 V. v. 22.11.2016 BGBl. I S. 2642
§ 3 HZAZustV Oberfinanzdirektion Hamburg (vom 01.01.2009)
... und illegalen Beschäftigung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) nach den §§ 2, 12 und 14 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 405 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, § ...
§ 4 HZAZustV Oberfinanzdirektion Hannover (vom 01.01.2009)
... und Holzminden für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach den §§ 2, 12 und 14 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 405 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, § ... und Stade für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach den §§ 2, 12 und 14 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 405 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, § ... Landkreises Diepholz für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach den §§ 2, 12 und 14 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 405 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, § ...
§ 6 HZAZustV Oberfinanzdirektion Koblenz (vom 01.01.2009)
... Stadt Frankfurt am Main für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach den §§ 2, 12 und 14 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 405 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, § ... Steuerbürgen, c) die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach den §§ 2, 12 und 14 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 405 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, § ...
Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG)
G. v. 11.01.1952 BGBl. I S. 17; aufgehoben durch Artikel 14 G. v. 11.08.2014 BGBl. I S. 1348
§ 12 MiArbG Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden (vom 28.04.2009)
... §§ 2 bis 6, 14 , 15, 20, 22 und 23 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes sind entsprechend anzuwenden mit der ...
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