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§ 14 - Wettbewerbsregisterverordnung (WRegV)
§ 14 Veröffentlichungen der Registerbehörde zur elektronischen Kommunikation
§ 14 wird in 1 Vorschrift zitiert
Die Registerbehörde veröffentlicht auf ihrer Internetseite Einzelheiten zur elektronischen Kommunikation, insbesondere zu:
- 1.
- der Zulassung von sonstigen bundeseinheitlichen Übermittlungswegen im Sinne des § 1 Absatz 3 Nummer 7 durch die Registerbehörde,
- 2.
- den zugelassenen Dateiformaten nach § 1 Absatz 4 und den technischen Anforderungen an die zu übermittelnden Daten und die dabei zu verwendenden elektronischen Mittel,
- 3.
- den Anforderungen an die Registrierung nach den §§ 2 und 3 und
- 4.
- den nach dieser Verordnung bereitgestellten Standardformularen.
Zitierungen von § 14 WRegV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 WRegV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WRegV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 WRegV Elektronische Kommunikation und Datenübermittlung
... nach Absatz 2 zugelassenen Dateiformate werden von der Registerbehörde nach § 14 Nummer 2 auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Genügen die elektronisch ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/14_WRegV.htm