§ 176 Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein; Zustellungsauftrag
(1) 1Ein Schriftstück kann durch Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden. 2Zum Nachweis der Zustellung genügt der Rückschein.
(2)
1Wird die Post, ein Justizbediensteter oder ein Gerichtsvollzieher mit der Zustellung eines Schriftstücks beauftragt oder wird eine andere Behörde um die Zustellung ersucht, so übergibt die Geschäftsstelle das zuzustellende Schriftstück in einem verschlossenen Umschlag und ein vorbereitetes Formular einer Zustellungsurkunde.
2Die Zustellung erfolgt nach den
§§ 177 bis 181.
Frühere Fassungen von § 176 ZPO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise§ 168 ZPO Aufgaben der Geschäftsstelle (vom 19.07.2024) ... Die Geschäftsstelle führt die Zustellung nach §§ 173 bis 176 Absatz 1 aus. Sie kann einen nach § 61 des Postgesetzes beliehenen Unternehmer (Post) oder ...
Zitat in folgenden NormenGesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Artikel 1 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586, 2587, 2009 I S. 1102; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 07.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 109
§ 15 FamFG Bekanntgabe; formlose Mitteilung (vom 01.01.2025) ... zu geben. (2) Die Bekanntgabe kann durch Zustellung nach den §§ 166 bis 195 der Zivilprozessordnung oder dadurch bewirkt werden, dass das Schriftstück unter der ...
Zustellungsvordruckverordnung (ZustVV)
V. v. 12.02.2002 BGBl. I S. 671, 1019; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 31.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 103
§ 1 ZustVV Vordrucke (vom 01.01.2022) ... 2. der in Anlage 2 bestimmte Vordruck für den Briefumschlag nach § 176 Absatz 2 der Zivilprozessordnung (innerer Umschlag), 3. der in Anlage 3 bestimmte Vordruck für den ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBerichtigung der Neufassung der Zivilprozessordnung
B. v. 24.07.2007 BGBl. I S. 1781
Berichtigung ZPOBer ... dem Wort Absatzes" die Angabe 1" einzufügen. 2. In § 176 Abs. 1 ist das Wort Justizbeamten" durch das Wort Justizbediensteten" zu ...
Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 05.10.2021 BGBl. I S. 4607
Artikel 1 ERVAG Änderung der Zivilprozessordnung ... angefügt. b) Die Angaben zu den §§ 173 bis 176 werden wie folgt gefasst: „§ 173 Zustellung von elektronischen ... § 175 Zustellung von Schriftstücken gegen Empfangsbekenntnis § 176 Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein; Zustellungsauftrag". c) Die ... 7. Der bisherige § 174 wird aufgehoben. 8. Die §§ 175 und 176 werden wie folgt gefasst: „§ 175 Zustellung von Schriftstücken gegen ... oder als elektronisches Dokument (§ 130a) an das Gericht gesandt werden. § 176 Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein; Zustellungsauftrag (1) Ein ...
Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern
G. v. 16.04.2013 BGBl. I S. 795; zuletzt geändert durch Artikel 594 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
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