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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 30.01.2027
§ 185 - Versicherungs-Sanierungs-und-Abwicklungs-Gesetz (VSAG)
Artikel 1 G. v. 25.09.2026 BGBl. 2026 I Nr. 275, S. 2
Geltung ab 30.01.2027; FNA: 7631-13 Versicherungsaufsichtsrecht
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Geltung ab 30.01.2027; FNA: 7631-13 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 185 Informationspflichten
§ 185 wird in 4 Vorschriften zitiert
(1) 1Die beitragspflichtigen Unternehmen sind nach Maßgabe des Absatzes 2 verpflichtet, die für die Erhebung der Beiträge erforderlichen Informationen an die Abwicklungsbehörde zu übermitteln, soweit die Informationen der Abwicklungsbehörde oder der Aufsichtsbehörde nicht bereits vorliegen. 2Bevor die Abwicklungsbehörde von den beitragspflichtigen Unternehmen Informationen nach Absatz 2 anfordert, prüft sie im Zusammenwirken mit der Aufsichtsbehörde, ob die für die Beitragserhebung erforderlichen Informationen bereits vorliegen. 3Die Aufsichtsbehörde stellt der Abwicklungsbehörde auf Anforderung die ihr vorliegenden Informationen zum Zweck der Beitragserhebung zur Verfügung.
(2) Auf Anforderung der Abwicklungsbehörde haben die beitragspflichtigen Unternehmen die für die Beitragserhebung erforderlichen Informationen bis zu dem Zeitpunkt zu übermitteln, den die Abwicklungsbehörde bestimmt.
(3) Werden die übermittelten Informationen korrigiert, sind die Korrekturen der Abwicklungsbehörde unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
Zitierungen von § 185 VSAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 185 VSAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VSAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 144 VSAG Widerspruch
... § 40, auch in Verbindung mit § 41, 9. der Anforderung von Informationen nach § 185 Absatz 2 , 10. der Erhebung von Beiträgen nach § 187 oder 11. ...
§ 145 VSAG Anfechtungsklage
... von Drittstaatsunternehmen nach § 167, 13. die Anforderung von Informationen nach § 185 Absatz 2 , 14. die Erhebung von Beiträgen nach § 187 oder 15. ...
§ 147 VSAG Anhörung
... aus § 50 Absatz 4 nichts anderes ergibt, 9. der Anforderung von Informationen nach § 185 Absatz 2 , 10. der Erhebung von Beiträgen nach § 187 oder 11. ...
§ 186 VSAG Elektronisches Kommunikationsverfahren; Verordnungsermächtigung
... Unternehmen sind verpflichtet, für die Übermittlung von Informationen nach § 185 ein von der Abwicklungsbehörde bereitgestelltes elektronisches Kommunikationsverfahren zu ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/185_VSAG.htm
