(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(3) Die
Artikel 5 und
6 treten am Tag nach der Verkündung*), jedoch nicht vor dem 1. Juli 2026 in Kraft.
---
- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 21. Januar 2026.