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§ 19 - Mindeststeuergesetz (MinStG)

§ 19 Gesamtsteueraufwand



Gesamtsteueraufwand ist der positive oder negative Saldo aus

1.
erfassten Steuern im Sinne des § 45, einschließlich erfasster latenter Steuern,

2.
Steuern, die sich aus der Anwendung einer anerkannten nationalen Ergänzungssteuerregelung, einer anerkannten Primärergänzungssteuerregelung und einer anerkannten Sekundärergänzungssteuerregelung ergeben sowie

3.
unzulässigen erstattungsfähigen Anrechnungssteuern.

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Zitierungen von § 19 MinStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 MinStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MinStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18 MinStG Hinzurechnungen und Kürzungen
... vermehrt um den positiven Saldo oder vermindert um den negativen Saldo des Gesamtsteueraufwands ( § 19 ), 2. vermindert um den Dividendenkürzungsbetrag (§ 20), 3. ...