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§ 1 - PSA-Durchführungsgesetz (PSA-DG)

Artikel 2 G. v. 18.04.2019 BGBl. I S. 473, 475 (Nr. 13); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 12.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 140
Geltung ab 26.04.2019; FNA: 8053-11 Sonstige Vorschriften
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§ 1 Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen



Die Notifizierungen von Konformitätsbewertungsstellen entsprechend Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/425 in der Fassung vom 9. Oktober 2024 werden von der Befugnis erteilenden Behörde nach § 10 Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz des Produktsicherheitsgesetzes durchgeführt.





 

Frühere Fassungen von § 1 PSA-DG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.05.2026Artikel 2 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA und zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
vom 12.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 140

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 PSA-DG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 PSA-DG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PSA-DG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA und zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 12.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 140
Artikel 2 GasGNEUDG Änderung des PSA-Durchführungsgesetzes
... Juli 2021 (BGBl. I S. 3146) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird durch den folgenden § 1 ersetzt: „§ 1 Notifizierung von ... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird durch den folgenden § 1 ersetzt: „§ 1 Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen  ... 1. § 1 wird durch den folgenden § 1 ersetzt: „ § 1 Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen Die Notifizierungen von ...