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§ 1 - Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)

G. v. 20.05.2020 BGBl. I S. 1041 (Nr. 24); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 04.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 344
Geltung ab 29.05.2020; FNA: 2129-66 Umweltschutz
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§ 1 Anwendungsbereich



1Dieses Gesetz gilt für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden, die landesrechtlich durch ein Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt ist, das nicht auf das Verwaltungsverfahrensgesetz verweist, in Verfahren nach

1.
dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung;

2.
dem Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 11 Absatz 3 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202) geändert worden ist;

3.
dem Kreislaufwirtschaftsgesetz;

4.
dem Bundesberggesetz;

5.
dem Atomgesetz;

6.
dem Strahlenschutzgesetz;

7.
dem Energiewirtschaftsgesetz;

8.
dem Wasserhaushaltsgesetz;

9.
dem Windenergie-auf-See-Gesetz;

10.
dem Flurbereinigungsgesetz;

11.
dem Bundesnaturschutzgesetz;

12.
dem Bundesfernstraßengesetz;

13.
dem Personenbeförderungsgesetz;

14.
dem Allgemeinen Eisenbahngesetz;

15.
dem Bundeswasserstraßengesetz;

16.
dem Luftverkehrsgesetz und

17.
dem Gentechnikgesetz.

2Dieses Gesetz gilt auch für das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz. 3Wird in den in Satz 1 genannten Gesetzen oder in diesem Gesetz auf das Verwaltungsverfahrensgesetz verwiesen, so ist die bis einschließlich 31. Dezember 2023 geltende Fassung anzuwenden.





 

Frühere Fassungen von § 1 PlanSiG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2024Artikel 3 Fünftes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuchs (5. VwVfÄndG)
vom 04.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 344
aktuell vorher 28.09.2023Artikel 11 Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)
vom 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
aktuell vorher 25.03.2021Artikel 1 Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes und der Geltungsdauer dienstrechtlicher Vorschriften
vom 18.03.2021 BGBl. I S. 353
aktuell vorher 10.12.2020Artikel 7 Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen
vom 03.12.2020 BGBl. I S. 2694
aktuellvor 10.12.2020Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 PlanSiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 PlanSiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PlanSiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 PlanSiG Ortsübliche und öffentliche Bekanntmachungen (vom 01.01.2024)
... Ist in Verfahren nach den in § 1 genannten Gesetzen eine ortsübliche oder öffentliche Bekanntmachung angeordnet und ist ...
§ 3 PlanSiG Auslegung von Unterlagen oder Entscheidungen (vom 01.01.2024)
... Ist in Verfahren nach den in § 1 genannten Gesetzen eine Auslegung von Unterlagen oder Entscheidungen angeordnet, auf die nach den ... dass und wo die Veröffentlichung im Internet erfolgt. Soweit Regelungen in den in § 1 genannten Gesetzen den Zugang über ein zentrales Internetportal vorsehen, bleiben diese ...
§ 4 PlanSiG Erklärungen zur Niederschrift (vom 01.01.2024)
... In Verfahren nach den in § 1 genannten Gesetzen kann die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift bei der Behörde ...
§ 5 PlanSiG Erörterungstermine, mündliche Verhandlungen und Antragskonferenzen
... Ist in Verfahren nach den in § 1 genannten Gesetzen die Durchführung eines Erörterungstermins oder einer mündlichen ... Ausbreitung des Virus berücksichtigt werden. (2) Ist in Verfahren nach den in § 1 genannten Gesetzen die Durchführung eines Erörterungstermins oder einer mündlichen ... oder Videokonferenz ist ein Protokoll zu führen. (6) In Verfahren nach den in § 1 genannten Gesetzen kann die zuständige Behörde anstelle der Durchführung einer ...
§ 6 PlanSiG Übergangsregelung (vom 01.01.2024)
... Abschluss des jeweiligen Verfahrensschrittes weiter. (3) Die für die in § 1 genannten Verfahren geltenden Fehlerfolgenregelungen sind entsprechend anzuwenden und bleiben im ...
§ 7 PlanSiG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 01.01.2024)
... Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die §§ 1 bis 5 des Planungssicherstellungsgesetzes treten mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünftes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuchs (5. VwVfÄndG)
G. v. 04.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 344
Artikel 3 5. VwVfÄndG Änderung des Planungssicherstellungsgesetzes
... 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Anwendungsbereich Dieses Gesetz ... wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt gefasst: „ § 1 Anwendungsbereich Dieses Gesetz gilt für die öffentlich-rechtliche ...

Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)
G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Artikel 11 ROGÄndG Änderung des Planungssicherstellungsgesetzes
... § 1 Satz 1 Nummer 5 des Planungssicherstellungsgesetzes vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 ...

Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2694
Artikel 7 InvBeG Änderung des Planungssicherstellungsgesetzes
... § 1 des Planungssicherstellungsgesetzes vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041) wird wie folgt geändert: 1. In Nummer 23 wird ...

Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes und der Geltungsdauer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 18.03.2021 BGBl. I S. 353
Artikel 1 PlanSiGVG Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes
... 2020 (BGBl. I S. 2694) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 1 wird folgender Satz angefügt: „Die in den Nummern 1 bis 24 genannten ...