(1)
1Händler nach
§ 18, mitwirkende öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nach
§ 20 und überlassungspflichtige Dritte nach
§ 21 können der zuständigen Behörde angenommene Altbatterien unter Angabe einer Schätzmenge der abzuholenden Masse zur Zuweisung an eine für die jeweilige Batteriekategorie zugelassene Organisation für Herstellerverantwortung melden, sobald
- 1.
- für Industriealtbatterien
- a)
- Händler eine Abholmasse von 45 Kilogramm erreicht haben oder
- b)
- öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und überlassungspflichtige Dritte eine Abholmasse von 90 Kilogramm erreicht haben,
- 2.
- für Starteraltbatterien
- a)
- Händler eine Abholmasse von 90 Kilogramm erreicht haben oder
- b)
- öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger eine Abholmasse von 180 Kilogramm erreicht haben, und
- 3.
- für Elektrofahrzeugaltbatterien eine Abholmasse von 200 Kilogramm erreicht wurde.
2Sofern bei der Abholung besondere Sicherheitsanforderungen zu berücksichtigen sind, ist dies bei der Meldung nach Satz 1 anzugeben.
(2) Die Händler nach
§ 18, mitwirkende öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nach
§ 20 und überlassungspflichtige Dritte nach
§ 21 sind verpflichtet, zurückgenommene Industrie-, Starter- und Elektrofahrzeugaltbatterien entsprechend der Zuweisung einer für die jeweilige Batteriekategorie zugelassenen Organisation für Herstellerverantwortung zu überlassen.
§ 32 BattDG Weitere Aufgaben der zuständigen Behörde ... § 11 Absatz 8 und § 20 Absatz 3, 2. die Meldungen nach § 12 Absatz 1 und § 22 Absatz 1 und 3. die Mitteilungen nach § 8 Absatz 8 und § 26 Absatz 5. ... Eintrag des betreffenden Abfallbewirtschafters. (3) Nach einer Meldung nach § 22 Absatz 1 berechnet die zuständige Behörde den Verpflichtungssaldo der für die jeweilige ... (6) Erhält die zuständige Behörde eine Meldung gemäß § 22 Absatz 1 , weist sie die Abholung der Organisation für Herstellerverantwortung mit dem höchsten ... Behörde die Organisation für Herstellerverantwortung über Meldungen nach § 22 Absatz 1 Satz 2 . (7) Anzeigen, Meldungen und Mitteilungen nach Absatz 1 erfolgen über ...
§ 60 BattDG Bußgeldvorschriften ... 6. entgegen § 14 Absatz 3 Satz 1, § 16 Absatz 1, § 17 Absatz 1 oder 2 oder § 22 Absatz 2 eine Altbatterie einer Organisation für Herstellerverantwortung nicht überlässt, ...