Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des mittleren Dienstes setzt neben den Bildungsvoraussetzungen Folgendes voraus:
- 1.
- eine abgeschlossene Berufsausbildung, die inhaltlich den Anforderungen eines Vorbereitungsdienstes entspricht, oder
- 2.
- eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine hauptberufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr und sechs Monaten.
§ 41 BLV Auswahlentscheidungen ... des berufsqualifizierenden Abschlusses eine hauptberufliche Tätigkeit nach den §§ 21 bis 25 begonnen wurde, oder b) im Anschluss an den Dienst eine hauptberufliche ... b) im Anschluss an den Dienst eine hauptberufliche Tätigkeit nach den §§ 21 bis 25 begonnen wurde. Nicht auszugleichen sind Zeiten eines Dienstes nach ...
Artikel 1 V. v. 02.12.2011 BGBl. I S. 2408; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 5 V. v. 11.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 67
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr (LAP-mftDBwV)
V. v. 06.03.2002 BGBl. I S. 1031; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 11 V. v. 11.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 67