§ 27a - Asylgesetz (AsylG)

neugefasst durch B. v. 02.09.2008 BGBl. I S. 1798; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Geltung ab 01.07.1992; FNA: 26-7 Ausländerrecht
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§ 27a (aufgehoben)


§ 27a hat 2 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 6 Integrationsgesetz G. v. 31. Juli 2016 BGBl. I S. 1939, 2021 I S. 2925; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 04.07.2019 BGBl. I S. 914 m.W.v. 6. August 2016

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Frühere Fassungen von § 27a AsylG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 06.08.2016Artikel 6 Integrationsgesetz
vom 31.07.2016 BGBl. I S. 1939
aktuell vorher 28.08.2007Artikel 3 Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
vom 19.08.2007 BGBl. I S. 1970
aktuellvor 28.08.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 27a AsylG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27a AsylG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AsylG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1722
Artikel 1 AsylVfBeschlG Änderung des Asylverfahrensgesetzes
... der Ablehnung des Asylantrags nach § 29a als offensichtlich unbegründet oder nach § 27a als unzulässig bis zur Ausreise oder bis zum Vollzug der Abschiebungsandrohung oder ...

Integrationsgesetz
G. v. 31.07.2016 BGBl. I S. 1939, 2021 I S. 2925; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 04.07.2019 BGBl. I S. 914
Artikel 6 InteG Änderung des Asylgesetzes
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 27a wird wie folgt gefasst: „§ 27a (weggefallen)". b) Die ... a) Die Angabe zu § 27a wird wie folgt gefasst: „§ 27a (weggefallen)". b) Die Angabe zu § 29 wird wie folgt gefasst:  ... keine Uniform tragen. § 5 Absatz 4 gilt entsprechend." 6. § 27a wird aufgehoben. 7. § 29 wird wie folgt gefasst: „§ 29 ... zuzustellen." bb) In dem neuen Satz 5 wird die Angabe „§ 27a " durch die Wörter „§ 29 Absatz 1 Nummer 1" ersetzt. b) In ... 26 Absatz 1 bis 4 unberührt." e) In Absatz 6 wird die Angabe „§ 27a " durch die Wörter „§ 29 Absatz 1 Nummer 1" ersetzt. 12. ... 34a Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „(§ 27a )" durch die Wörter „(§ 29 Absatz 1 Nummer 1)" ersetzt. b) ... 2 und 4" ersetzt. 16. In § 47 Absatz 1a Satz 1 wird die Angabe „§ 27a " durch die Wörter „§ 29 Absatz 1 Nummer 1" ersetzt. 17. In ...


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