§ 2 - Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG)

Artikel 1 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1353 (Nr. 28); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 12.08.2025 BGBl. 2025 I Nr. 189
Geltung ab 01.02.2023; FNA: 754-33 Energieversorgung
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§ 2 Begriffsbestimmungen


§ 2 hat 3 frühere Fassungen und wird in 29 Vorschriften zitiert

Im Sinne dieses Gesetzes sind

1.
Windenergiegebiete:

folgende Ausweisungen von Flächen für die Windenergie an Land in Raumordnungs- oder Bauleitplänen:

a)
Vorranggebiete und mit diesen vergleichbare Gebiete in Raumordnungsplänen sowie Sonderbauflächen, Sondergebiete und mit diesen vergleichbare Ausweisungen in Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen;

b)
für die Flächenbeitragswerte nach der Anlage Spalte 1 zusätzlich Eignungs- und Vorbehaltsgebiete in Raumordnungsplänen, wenn der Raumordnungsplan spätestens am 1. Februar 2024 wirksam geworden ist;

2.
Rotor-innerhalb-Flächen:

Flächen im Sinne der Nummer 1, die in einem Raumordnungsplan oder Bauleitplan ausgewiesen wurden, der bestimmt, dass die Rotorblätter von Windenergieanlagen innerhalb der ausgewiesenen Fläche liegen müssen, oder, solange der Planungsträger nicht einen Beschluss nach § 5 Absatz 4 gefasst und öffentlich bekannt gegeben oder verkündet hat, der keine Bestimmung im Hinblick auf die Platzierung der Rotorblätter außerhalb einer ausgewiesenen Fläche trifft;

3.
Windenergieanlagen an Land:

jede Anlage zur Erzeugung von Strom aus Windenergie, die keine Windenergieanlage auf See im Sinne des § 3 Nummer 11 des Windenergie-auf-See-Gesetzes ist;

4.
Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land:

Gebiete nach § 249c des Baugesetzbuchs, nach § 28 des Raumordnungsgesetzes oder nach § 6a dieses Gesetzes;

5.
Regeln für Minderungsmaßnahmen:

Regeln, die bei der planerischen Ausweisung eines Beschleunigungsgebietes für die Windenergie an Land nach § 249c Absatz 3 des Baugesetzbuchs dargestellt oder nach § 28 Absatz 4 des Raumordnungsgesetzes aufgestellt werden;

6.
Energiespeicheranlage am selben Standort:

Anlage zur Speicherung von Strom oder Wärme, die weder planfeststellungsbedürftig noch plangenehmigungsbedürftig ist, im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einer Windenergieanlage an Land steht und gegenüber dieser Anlage eine dienende Funktion aufweist, wobei Anlagen zur Speicherung von Wärme mit Bohrung ins Erdreich nicht erfasst sind.


Text in der Fassung des Artikels 4 Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz sowie für Planverfahren nach dem Baugesetzbuch und dem Raumordnungsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes G. v. 12. August 2025 BGBl. 2025 I Nr. 189 m.W.v. 15. August 2025

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Frühere Fassungen von § 2 WindBG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 15.08.2025Artikel 4 Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz sowie für Planverfahren nach dem Baugesetzbuch und dem Raumordnungsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes
vom 12.08.2025 BGBl. 2025 I Nr. 189
aktuell vorher 07.07.2023Artikel 3 Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften
vom 03.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 176
aktuell vorher 01.02.2023Artikel 5 Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht
vom 04.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 6
aktuellvor 01.02.2023Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 2 WindBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 WindBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WindBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 WindBG Ziel des Gesetzes (vom 15.08.2025)
... für Vorhaben, die außerhalb von Windenergiegebieten im Sinne des § 2 Nummer 1 liegen, bei der Anwendung des § 35 Absatz 2 des Baugesetzbuchs Rechnung getragen. ...
§ 5 WindBG Feststellung und Bekanntmachung des Erreichens der Flächenbeitragswerte (vom 15.08.2025)
... der Anlage zu bezeichnen und auszuführen, welche Flächen in Windenergiegebieten nach § 2 Nummer 1 sowie welche Flächen nach § 4 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 4 angerechnet wurden, jeweils ...
§ 6 WindBG Genehmigungserleichterung in Windenergiegebieten (vom 15.08.2025)
... in einem zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung ausgewiesenen Windenergiegebiet nach § 2 Nummer 1 beantragt, ist im Genehmigungsverfahren abweichend von den Vorschriften des Gesetzes über die ... 2025 abgeschlossen wird. Windenergiegebiete im Sinne von Absatz 1 sind abweichend von § 2 Nummer 1 Buchstabe b auch Eignungs- und Vorbehaltsgebiete in Raumordnungsplänen, wenn der Raumordnungsplan nach ...
§ 6a WindBG Erklärung bestehender Windenergiegebiete zu Beschleunigungsgebieten für die Windenergie an Land (vom 20.05.2024)
... Windenergiegebiete im Sinne des § 2 Nummer 1 , die bis zum Ablauf des 19. Mai 2024 ausgewiesen worden sind, sind Beschleunigungsgebiete im Sinne ...
§ 7 WindBG Evaluierung; Verordnungsermächtigung (vom 15.08.2025)
... oder noch zu erwartenden Ausbau von Windenergieanlagen in Windenergiegebieten im Sinne des § 2 Nummer 1 Buchstabe a im Wesentlichen entspricht, soll sie einen Gesetzentwurf zur Anrechenbarkeit der in § 4 ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Baugesetzbuch (BauGB)
neugefasst durch B. v. 03.11.2017 BGBl. I S. 3634; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 12.08.2025 BGBl. 2025 I Nr. 189
§ 245e BauGB Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (vom 15.08.2025)
... ist, kann vor dem in Absatz 1 Satz 2 genannten Zeitpunkt ein Windenergiegebiet gemäß § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes auch dann ausweisen, wenn die Ausweisung mit einem Ziel der Raumordnung nicht vereinbar ist, es ...
§ 245f BauGB Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften sowie aus Anlass der Einführung des § 249c; Evaluierung (vom 15.08.2025)
... von § 233 Absatz 1 sind in Aufstellung befindliche Windenergiegebiete gemäß § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes , für die vor dem 15. August 2025 ein Beschluss über die Aufstellung, Änderung oder ...
§ 249 BauGB Sonderregelungen für Windenergieanlagen an Land (vom 15.08.2025)
... festgestellt, kann außerhalb der Windenergiegebiete gemäß § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes ein in Absatz 1 genanntes Vorhaben nur ausnahmsweise nach § 35 Absatz 2 zugelassen werden, ... Planungsträger ist bei der Ausweisung von Windenergiegebieten gemäß § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes an entgegenstehende Ziele der Raumordnung oder entgegenstehende Darstellungen in ... (6) Die Ausweisung von Windenergiegebieten gemäß § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes erfolgt nach den für die jeweiligen Planungsebenen geltenden Vorschriften für ... dass die Mindestabstände nicht auf Flächen in Windenergiegebieten gemäß § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes anzuwenden sind. Für Landesgesetze nach Satz 4 ist dies bis zum Ablauf des 31. Mai ...
§ 249c BauGB Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land (vom 15.08.2025)
... Werden im Flächennutzungsplan Windenergiegebiete gemäß § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes dargestellt, sind diese vorbehaltlich des Absatzes 2 zugleich als Beschleunigungsgebiete für ...

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
neugefasst durch B. v. 17.05.2013 BGBl. I S. 1274, 2021 BGBl. I S. 123; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 12.08.2025 BGBl. 2025 I Nr. 189
§ 9 BImSchG Vorbescheid (vom 28.02.2025)
... Windenergiegebieten oder in Aufstellung befindlichen Windenergiegebieten im Sinne des § des 1 Nummer 2 Windenergieflächenbedarfsgesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 ...

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Artikel 1 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2542; zuletzt geändert durch Artikel 48 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 26 BNatSchG Landschaftsschutzgebiete (vom 01.02.2023)
... nicht verboten, wenn sich der Standort der Windenergieanlagen in einem Windenergiegebiet nach § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) befindet. Satz 1 gilt auch, wenn die Erklärung ...

Grundbuchverfügung (GBV)
neugefasst durch B. v. 24.01.1995 BGBl. I S. 114; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 122
§ 43a GBV Grundbucheinsicht für Windenergieanlagen und Solaranlagen (vom 01.05.2025)
... dass das Grundstück belegen ist 1. in einem Windenergiegebiet im Sinne des § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes , 2. im Bereich eines beschlossenen Bebauungsplans nach § 30 des Baugesetzbuchs, ...

Raumordnungsgesetz (ROG)
Artikel 1 G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 2986; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 12.08.2025 BGBl. 2025 I Nr. 189
§ 28 ROG Sonderregelung für die Windenergie an Land (vom 15.08.2025)
... Auf Windenergiegebiete nach § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes sind vorrangig die §§ 245e und 249 des Baugesetzbuchs anzuwenden; § 7 Absatz 3 Satz ...

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Artikel 1 G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2585; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 12.08.2025 BGBl. 2025 I Nr. 189
§ 11a WHG Verfahren bei Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen (vom 15.08.2025)
... ein solches Vorhaben geltenden Beschleunigungsgebiet für die Windenergie an Land nach § 2 Nummer 4 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes beträgt die Frist 30 Tage nach Eingang des Antrags. Die Antragsunterlagen sind ... für eine solche Anlage geltenden Beschleunigungsgebiet für die Windenergie an Land nach § 2 Nummer 4 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes ; b) der Modernisierung einer Windenergieanlage in einem für eine solche Anlage ... für eine solche Anlage geltenden Beschleunigungsgebiet für die Windenergie an Land nach § 2 Nummer 4 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes ; c) der Modernisierung einer Wärmepumpe, die das Wasser eines oberirdischen ... für eine solche Anlage geltenden Beschleunigungsgebiet für die Windenergie an Land nach § 2 Nummer 4 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes liegt; 4. innerhalb von sieben Monaten bei der Errichtung oder Modernisierung einer ... die Anlage außerhalb eines Beschleunigungsgebiets für die Windenergie an Land nach § 2 Nummer 4 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes liegt; 6. innerhalb von zwei Jahren bei a) der Errichtung und dem Betrieb ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau
G. v. 24.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 58
Artikel 1 WindEAG Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
... Windenergiegebieten oder in Aufstellung befindlichen Windenergiegebieten im Sinne des § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 ...

Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 151
Artikel 12 EEGuEnWRÄndG Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes
... angefügt: „Windenergiegebiete im Sinne von Absatz 1 sind abweichend von § 2 Nummer 1 Buchstabe b auch Eignungs- und Vorbehaltsgebiete in Raumordnungsplänen, wenn der Raumordnungsplan nach ... für die Windenergie an Land (1) Windenergiegebiete im Sinne des § 2 Nummer 1 , die bis zum Ablauf des 19. Mai 2024 ausgewiesen worden sind, sind Beschleunigungsgebiete im Sinne ...

Gesetz zur Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes und zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs
G. v. 12.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 184
Artikel 3 LNGGuaÄndG Änderung des Baugesetzbuchs
... ist, vor dem in Absatz 1 Satz 2 genannten Zeitpunkt ein Windenergiegebiet gemäß § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes auszuweisen, das mit einem Ziel der Raumordnung nicht vereinbar ist, soll ihrem Antrag auf ...

Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)
G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Artikel 1 ROGÄndG Änderung des Raumordnungsgesetzes
... Abweichend von den Sätzen 3 bis 5 ist auf die Ausweisung von Windenergiegebieten im Sinne des § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) § 27 Absatz 4 dieses Gesetzes anzuwenden. Die Sätze ...
Artikel 13 ROGÄndG Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes
... in einem zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung ausgewiesenen Windenergiegebiet nach § 2 Nummer 1 beantragt, ist im Genehmigungsverfahren abweichend von den Vorschriften des Gesetzes über die ...

Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1353
Artikel 2 WindBGEG Änderung des Baugesetzbuchs
... dienen, nicht anzuwenden. (2) Außerhalb der Windenergiegebiete gemäß § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) richtet sich die Zulässigkeit der in Absatz 1 genannten ... Planungsträger ist bei der Ausweisung von Windenergiegebieten gemäß § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes an entgegenstehende Ziele der Raumordnung oder entgegenstehende Darstellungen in ... im Zulassungsverfahren. (6) Die Ausweisung von Windenergiegebieten gemäß § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes erfolgt nach den für die jeweiligen Planungsebenen geltenden Vorschriften für ... dass die Mindestabstände nicht auf Flächen in Windenergiegebieten gemäß § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes anzuwenden sind. Für Landesgesetze nach Satz 4 ist dies bis zum Ablauf des 31. Mai 2023 zu ...
Artikel 3 WindBGEG Änderung des Raumordnungsgesetzes
...  „(4) Für Raumordnungspläne, die Windenergiegebiete im Sinne von § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) beinhalten, sind die Überleitungsvorschriften des § ...

Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht
G. v. 04.01.2023 BGBl. I Nr. 6
Artikel 5 BauGBuaÄndG Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes
... vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Nummer 1 Buchstabe a werden die Wörter „Sonderbauflächen und Sondergebiete" durch die Wörter ... wurden" durch die Wörter „welche Flächen in Windenergiegebieten nach § 2 Nummer 1 sowie welche Flächen nach § 4 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 4 angerechnet wurden, jeweils ... oder noch zu erwartenden Ausbau von Windenergieanlagen in Windenergiegebieten im Sinne des § 2 Nummer 1 Buchstabe a im Wesentlichen entspricht, soll sie einen Gesetzentwurf zur Anrechenbarkeit der in § 4 ...

Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 03.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 176, 214
Artikel 3 BauLPDigG Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes
... (BGBl. 2023 I Nr. 88) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Nummer 1 Buchstabe b wird die Angabe „Anlage 1" durch die Wörter „der Anlage" ersetzt. ...

Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz sowie für Planverfahren nach dem Baugesetzbuch und dem Raumordnungsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes
G. v. 12.08.2025 BGBl. 2025 I Nr. 189
Artikel 2 RL2023/2413-UG Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
... ein solches Vorhaben geltenden Beschleunigungsgebiet für die Windenergie an Land nach § 2 Nummer 4 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes beträgt die Frist 30 Tage nach Eingang des Antrags. Die Antragsunterlagen sind ... für eine solche Anlage geltenden Beschleunigungsgebiet für die Windenergie an Land nach § 2 Nummer 4 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes ; b) der Modernisierung einer Windenergieanlage in einem für eine solche Anlage ... für eine solche Anlage geltenden Beschleunigungsgebiet für die Windenergie an Land nach § 2 Nummer 4 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes ; c) der Modernisierung einer Wärmepumpe, die das Wasser eines oberirdischen ... für eine solche Anlage geltenden Beschleunigungsgebiet für die Windenergie an Land nach § 2 Nummer 4 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes liegt; 4. innerhalb von sieben Monaten bei der Errichtung oder Modernisierung einer ... die Anlage außerhalb eines Beschleunigungsgebiets für die Windenergie an Land nach § 2 Nummer 4 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes liegt; 6. innerhalb von zwei Jahren bei a) der Errichtung und dem Betrieb ...
Artikel 4 RL2023/2413-UG Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes
... für Vorhaben, die außerhalb von Windenergiegebieten im Sinne des § 2 Nummer 1 liegen, bei der Anwendung des § 35 Absatz 2 des Baugesetzbuchs Rechnung getragen. Satz 2 gilt ... nicht für Vorhaben im Sinne des § 249 Absatz 3 des Baugesetzbuchs." 3. § 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3 wird die Angabe „ist." durch ...
Artikel 5 RL2023/2413-UG Änderung des Baugesetzbuchs
... ist, kann vor dem in Absatz 1 Satz 2 genannten Zeitpunkt ein Windenergiegebiet gemäß § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes auch dann ausweisen, wenn die Ausweisung mit einem Ziel der Raumordnung nicht vereinbar ist, es ... von § 233 Absatz 1 sind in Aufstellung befindliche Windenergiegebiete gemäß § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes , für die vor dem 15. August 2025 ein Beschluss über die Aufstellung, Änderung oder ... festgestellt, kann außerhalb der Windenergiegebiete gemäß § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes ein in Absatz 1 genanntes Vorhaben nur ausnahmsweise nach § 35 Absatz 2 zugelassen werden, ... an Land (1) Werden im Flächennutzungsplan Windenergiegebiete gemäß § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes dargestellt, sind diese vorbehaltlich des Absatzes 2 zugleich als Beschleunigungsgebiete für ...
Artikel 7 RL2023/2413-UG Änderung des Raumordnungsgesetzes
... 28 Sonderregelung für die Windenergie an Land (1) Auf Windenergiegebiete nach § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes sind vorrangig die §§ 245e und 249 des Baugesetzbuchs anzuwenden; § 7 Absatz 3 Satz ...

Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht für Windenergieanlagen, Solaranlagen und Telekommunikationsnetze
V. v. 24.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 122
Artikel 1 GBEinEEV Änderung der Grundbuchverfügung
... dass das Grundstück belegen ist 1. in einem Windenergiegebiet im Sinne des § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes , 2. im Bereich eines beschlossenen Bebauungsplans nach § 30 des Baugesetzbuchs, ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1362, 1436
Artikel 1 4. BNatSchGÄndG Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (vom 29.07.2022)
... nicht verboten, wenn sich der Standort der Windenergieanlagen in einem Windenergiegebiet nach § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) befindet. Satz 1 gilt auch, wenn die Erklärung zur ...


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