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§ 2b - Energiesicherungsgesetz (EnSiG)

G. v. 20.12.1974 BGBl. I S. 3681; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 23.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 167
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 754-3 Energieversorgung
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§ 2b Digitale Plattform für Erdgas; Verordnungsermächtigung



(1) 1Der Marktgebietsverantwortliche errichtet und betreibt zur Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen, der aufgrund von § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und § 2a Absatz 1 erlassenen Regelungen eine digitale Plattform für Erdgas und kann in diesem Zusammenhang erforderliche Handlungen vornehmen. 2Er wirkt vor Errichtung und bei Betrieb der Plattform an der Erhebung und Auswertung von Auskünften nach § 10 Absatz 1 mit.

(2) In Bezug auf eine digitale Plattform für Erdgas nach Absatz 1 können durch Rechtsverordnung die folgenden Pflichten vorgesehen werden:

1.
Registrierungs-, Buchführungs-, Nachweis- und Meldepflichten,

2.
die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten einschließlich der Pflicht zur Erreichbarkeit in Notfällen sowie

3.
die Pflicht zur Übermittlung der für die Umsetzung von Maßnahmen nach diesen Rechtsverordnungen erforderlichen Daten, wie zum Beispiel Daten über Unternehmen, Gasmengen, Preise, Identifikationsparameter sowie über sonstige Marktverhältnisse.



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Frühere Fassungen von § 2b EnSiG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 22.05.2022Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes 1975 und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
vom 20.05.2022 BGBl. I S. 730

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2b EnSiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2b EnSiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnSiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 EnSiG Erlaß von Rechtsverordnungen (vom 01.12.2022)
... Rechtsverordnungen nach den §§ 1, 2, 2a Absatz 1 und § 2b Absatz 2 erläßt die Bundesregierung. Sie kann diese Befugnis durch Rechtsverordnung ... digitalen Plattform nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 oder für Rechtsverordnungen nach § 2b Absatz 2 bei Erdöl, Erdölerzeugnissen, elektrischer Energie und Erdgas.  ...
§ 4 EnSiG Ausführung des Gesetzes (vom 22.05.2022)
...  Dies gilt auch für Rechtsverordnungen nach § 2a Absatz 1 und nach § 2b Absatz 2 . (4) Rechtsverordnungen, die eine Bemessung der Verbrauchsmenge und eine ...
§ 5 EnSiG Keine aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage (vom 22.05.2022)
... nach § 10 oder auf Grund von Rechtsverordnungen nach den §§ 1, 2, 2a Absatz 1 und § 2b Absatz 2 ergehen, haben keine aufschiebende Wirkung. Soweit dieses Gesetz nichts anderes ...
§ 9 EnSiG Vorbereitung des Vollzugs (vom 22.05.2022)
... der Maßnahmen zu schaffen, die für die in den §§ 1, 2, 2a und 2b Absatz 2 bezeichneten Zwecke erforderlich ...
§ 15 EnSiG Zuwiderhandlungen (vom 13.10.2022)
... b) nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, auch in Verbindung mit § 2a Absatz 1, oder nach § 2b Absatz 2 oder einer vollziehbaren Anordnung aufgrund einer solchen Rechtsverordnung ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Erste Verordnung zur Änderung der Gassicherungsverordnung
V. v. 31.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 94
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes 1975 und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 20.05.2022 BGBl. I S. 730
Artikel 1 EnSiGuaÄndG Änderung des Energiesicherungsgesetzes 1975
...  § 2a Europäische Verpflichtungen; Verordnungsermächtigung § 2b Digitale Plattform für Erdgas; Verordnungsermächtigung § 3 Erlass von ... eingefügt. 5. Nach § 2 werden die folgenden §§ 2a und 2b eingefügt: „§ 2a Europäische Verpflichtungen; ... dieser Gasmengen sicher. Das Bundesministerium der Finanzen ist zu beteiligen. § 2b Digitale Plattform für Erdgas; Verordnungsermächtigung (1) Der ... „§§ 1 und 2" durch die Wörter „§§ 1, 2, 2a Absatz 1 und § 2b Absatz 2" ersetzt. bb) In den Sätzen 2 und 3 werden jeweils die Wörter ... digitalen Plattform nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 oder für Rechtsverordnungen nach § 2b Absatz 2". cc) In dem Satzteil nach der Nummerierung wird nach dem Wort ... „Dies gilt auch für Rechtsverordnungen nach § 2a Absatz 1 und nach § 2b Absatz 2 ." 8. § 5 wird wie folgt geändert: a) In dem Wortlaut wird ... „§§ 1 und 2" durch die Wörter „§§ 1, 2, 2a Absatz 1 und § 2b Absatz 2" ersetzt. b) Folgender Satz wird angefügt:  ... „§ 1 und § 2" durch die Wörter „den §§ 1, 2, 2a und 2b Absatz 2 " ersetzt. 12. § 10 wird wie folgt geändert: a) Der ... nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, auch in Verbindung mit § 2a Absatz 1, oder nach § 2b Absatz 2 oder einer vollziehbaren Anordnung aufgrund einer solchen Rechtsverordnung ...