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§ 34 - Milchproduktqualitätsverordnung (MilchPQV)

Artikel 1 V. v. 24.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 280, S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 21.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 168
Geltung ab 14.06.2026; FNA: 7842-10-5 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
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§ 34 Erzeugnisse aus Käse



Erzeugnisse aus Käse werden in die folgenden Arten unterteilt, für die die jeweils benannten Anforderungen an die Herstellung gelten:

1.
Schmelzkäse:

a)
hergestellt

aa)
mindestens zu 50 Prozent der Trockenmasse des Schmelzkäses aus Käse,

bb)
durch Schmelzen unter Anwendung von Wärme und Emulgieren,

cc)
unter optionaler Verwendung von

aaa)
anderen Milcherzeugnissen und

bbb)
Schmelzsalzen und Zitronensaft und

b)
einen Trockenmassegehalt aufweisend, der in der Anlage 5 für Schmelzkäse der jeweiligen Fettgehaltsstufe festgelegt ist;

2.
Schmelzkäsezubereitung:

a)
hergestellt

aa)
aus Käse, einer Käsezubereitung, Schmelzkäse oder Mischungen hieraus,

bb)
durch Schmelzen unter Anwendung von Wärme und Emulgieren,

cc)
unter optionaler Verwendung von

aaa)
anderen Milcherzeugnissen,

bbb)
geschmackgebenden und färbenden Lebensmitteln sowie

ccc)
Schmelzsalzen und Zitronensaft,

dd)
mit einem Anteil geschmackgebender und färbender Lebensmittel am Gesamtgewicht des Schmelzkäses von nicht mehr als 30 Prozent und

b)
einen Trockenmassengehalt aufweisend, der in der Anlage 5 für Schmelzkäsezubereitungen der jeweiligen Fettgehaltsstufe festgelegt ist;

3.
Kochkäse:

a)
hergestellt wie Schmelzkäse unter Verwendung von Sauermilchquark, Sauermilchkäse, Labquark oder Mischungen hieraus, wobei Folgendes verwendet werden darf:

aa)
auch Schnittkäse ohne Rinde oder Haut im Umfang von höchstens 80 Gramm je Kilogramm Kochkäse sowie

bb)
Sahne, Butter und Butterschmalz,

b)
einen Trockenmassegehalt aufweisend, der einen in der Anlage 5 für Kochkäse der jeweiligen Fettgehaltsstufe festgelegt ist;

4.
Käsezubereitungen: hergestellt aus Käse ohne Schmelzen, wobei auch Folgendes verwendet werden darf:

a)
andere Milcherzeugnisse mit Ausnahme von Kasein, Kaseinat, Schmelzkäse und Schmelzkäsezubereitungen sowie

b)
geschmackgebende und färbende Lebensmittel, sofern deren Anteil am Gesamtgewicht der Käsezubereitung nicht mehr als 30 Prozent betragen darf;

5.
Käsekompositionen: zusammengesetzt aus zwei oder mehr

a)
Käse,

b)
Erzeugnissen aus Käse oder

c)
Käse und Erzeugnissen aus Käse.

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Zitierungen von § 34 MilchPQV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 34 MilchPQV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MilchPQV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 5 MilchPQV (zu § 34 Nummer 1 bis 3) Mindestgehalte an Trockenmasse bei Schmelzkäse, Schmelzkäsezubereitungen und Kochkäse
 
Zitat in folgenden Normen

Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV)
Artikel 1 V. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2272; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 24.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 280; 2026 I Nr. 265
§ 3 LMIDV Besondere Anforderungen an die Kennzeichnung bestimmter vorverpackter Lebensmittel beim Inverkehrbringen (vom 14.06.2026)
...  (2) Ist ein Käse nach § 26 oder ein Erzeugnis aus Käse nach § 34 Milchproduktqualitätsverordnung ganz oder teilweise mit einem nicht essbaren Überzug versehen und erfolgt das ...

Marktordnungswaren-Meldeverordnung
V. v. 24.11.1999 BGBl. I S. 2286; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 24.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 280
§ 1 MarktOWMV Begriffsbestimmungen (vom 14.06.2026)
...  c) Erzeugnisse aus Käse: Erzeugnisse aus Käse im Sinne des § 34 der Milchproduktqualitätsverordnung , d) bestimmte andere Milchstreichfette: bestimmte andere Milchstreichfette im Sinne ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Anpassung des Milchproduktrechts an unionsrechtliche und technologische Entwicklungen
V. v. 24.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 280, 2026 I Nr. 265
Artikel 3 MilchPQVEV Änderung der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (vom 14.06.2026)
...  (2) Ist ein Käse nach § 26 oder ein Erzeugnis aus Käse nach § 34 Milchproduktqualitätsverordnung ganz oder teilweise mit einem nicht essbaren Überzug versehen und erfolgt das ...
Artikel 4 MilchPQVEV Änderung der Marktordnungswaren-Meldeverordnung
...  c) Erzeugnisse aus Käse: Erzeugnisse aus Käse im Sinne des § 34 der Milchproduktqualitätsverordnung , d) bestimmte andere Milchstreichfette: bestimmte andere Milchstreichfette im Sinne ...