§ 39 - Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG)

§ 39 Einziehung


§ 39 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

1Ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 38 Absatz 1 begangen worden, so können

1.
Gegenstände, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht, oder

2.
Gegenstände, die zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind,

eingezogen werden. 2§ 23 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist anzuwenden.


Text in der Fassung des Artikels 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes G. v. 17. Juli 2025 BGBl. 2025 I Nr. 165 m.W.v. 23. Juli 2025

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Frühere Fassungen von § 39 TierHaltKennzG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 23.07.2025Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
vom 17.07.2025 BGBl. 2025 I Nr. 165

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 39 TierHaltKennzG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 39 TierHaltKennzG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TierHaltKennzG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
G. v. 17.07.2025 BGBl. 2025 I Nr. 165
Artikel 1 1. TierHaltKennzGÄndG Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
... 1 Nummer 3 wird die Angabe „§ 15 Absatz 3 Satz 1," gestrichen. 18. In § 39 Satz 1 wird die Angabe „§ 39" durch die Angabe „§ 38" ersetzt.  ... 15 Absatz 3 Satz 1," gestrichen. 18. In § 39 Satz 1 wird die Angabe „ § 39 " durch die Angabe „§ 38" ersetzt. 19. In § 40 Absatz 2 wird ...


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