Der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf und der Verschmelzungsbericht sind den Gesellschaftern, die von der Befugnis zur Geschäftsführung ausgeschlossen sind, spätestens zusammen mit der Einberufung der Gesellschafterversammlung, die gemäß
§ 13 Absatz 1 über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag beschließen soll, zu übersenden.
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G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 60 MoPeG Änderung des Umwandlungsgesetzes (vom 30.12.2023) ... Gesellschafter dieser Gesellschaft zur Geschäftsführung berechtigt sind. § 39b Unterrichtung der Gesellschafter Der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf und der ... dies einer ihrer Gesellschafter innerhalb einer Frist von einer Woche verlangt, nachdem er die in § 39b genannten Unterlagen erhalten hat. Die Kosten der Prüfung trägt die Gesellschaft. ... § 42 Entsprechend anzuwendende Vorschriften Die §§ 39, 39a, 39b , 39c, 39e und 39f sind entsprechend anzuwenden." 8. Der bisherige Zweite ... 9. In § 45c Satz 2 wird die Angabe „§ 42" durch die Angabe „ § 39b " ersetzt. 10. § 45e wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 ...