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§ 3 - Öko-Landbaugesetz-Durchführungsverordnung (ÖLG-DV)

§ 3 Antrag auf Zulassung



1Der Antrag auf Zulassung als Kontrollstelle ist schriftlich oder elektronisch bei der Bundesanstalt zu stellen. 2Im Antrag ist anzugeben, für welche der in Anlage 1 aufgeführten Kontrollbereiche die Zulassung beantragt wird.



 

Zitierungen von § 3 ÖLG-DV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 ÖLG-DV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ÖLG-DV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel ÖLG-DV 1)
... Nummer 10 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3176) neu gefasst worden ist, sowie - des § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b , auch in Verbindung mit Satz 2 Nummer 5, und Buchstabe c sowie des § 14a Nummer 4 Buchstabe b ... in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 2004 (BGBl. I S. 1673), von denen § 3 Absatz 3 Satz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 und § 14a in dem Satzteil vor Nummer 1 zuletzt durch Artikel 372 ...
§ 5 ÖLG-DV Ergänzungsantrag für die Kontrolle in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen
... 6 Absatz 1 Öko-Landbaugesetz erlassenen Rechtsverordnung beizufügen. (3) Die §§ 3 , 4 Absatz 2 und 4, §§ 7, 8 Absatz 2 Satz 1, 3 bis 5, Absatz 3 Satz 1 und 3, § 9 ...
§ 15 ÖLG-DV Kontrollstellenpersonal
...  (5) Bei der Prüfung des Antrags der Kontrollstelle auf Zulassung nach § 3 stehen Nachweise aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen ...
Anlage 1 ÖLG-DV (zu §§ 3, 5 und 17) Kontrollbereiche nach § 3
... für die eine Zulassung nach § 3 Satz 2 beantragt wird: 1. ...