Anlage 1 - Öko-Landbaugesetz-Durchführungsverordnung (ÖLG-DV)

Anlage 1 (zu §§ 3, 5 und 17) Kontrollbereiche nach § 3


Anlage 1 wird in 4 Vorschriften zitiert

Kontrollbereiche, für die eine Zulassung nach § 3 Satz 2 beantragt wird:

1. 2.3.4.5.6.7. 8.
1. Kontroll-
bereich A
Kontroll-
bereich B
Kontroll-
bereich
B-AHV
Kontroll-
bereich C
Kontroll-
bereich D
Kontroll-
bereich E
Kontroll-
bereich G
2. Erzeugung
von ökologi-
schen/biologi-
schen oder in
Umstellung
befindlichen
unverarbeite-
ten Pflanzen
und Pflanzen-
erzeugnissen,
einschließlich
Saatgut und
anderem
Pflanzenver-
mehrungs-
material
Verarbeitung
landwirt-
schaftlicher
ökologischer/
biologischer
Erzeugnisse,
einschließlich
Aquakulturer-
zeugnisse,
die zur Ver-
wendung als
Lebensmittel
bestimmt sind
Kontrolle von
Unternehmen
im Anwen-
dungsbereich
einer auf-
grund des § 6
ÖLG erlasse-
nen Rechts-
verordnung
Einfuhr von
ökologischen/
biologischen
Erzeugnissen
oder Umstel-
lungserzeug-
nissen aus ei-
nem Drittland
in die Union
Unterauf-
tragsvergabe
Herstellung
von ökologi-
schen/biologi-
schen oder in
Umstellung
befindlichen
Futtermitteln
Gruppenzerti-
fizierung
3. Erzeugung
von ökologi-
schen/biologi-
schen oder in
Umstellung
befindlichen
Tieren und
unverarbeite-
ten tierischen
Erzeugnissen
Herstellung
von ökologi-
schen/biologi-
schen oder in
Umstellung
befindlichen
Weinen
 
4. Erzeugung
von ökologi-
schen/biologi-
schen Er-
zeugnissen
nach Anhang I
der Verord-
nung (EU)
2018/848,
außer ätheri-
schen Ölen
und Hefen
 
5. Kontroll-
bereich AA
Herstellung
von ökologi-
schen/biologi-
schen ätheri-
schen Ölen
und Hefen
nach Anhang I
der Verord-
nung (EU)
2018/848
 
6. Erzeugung
von ökologi-
schen/biologi-
schen oder in
Umstellung
befindlichen
Algen und
unverarbeite-
ten Aquakul-
turerzeugnis-
sen
 
7.
Kontroll-
bereich AI
Vertrieb/In-
verkehrbrin-
gen von öko-
logischen/
biologischen
Erzeugnissen
oder Umstel-
lungserzeug-
nissen, die
vom Unter-
nehmer nicht
selbst produ-
ziert oder
hergestellt
werden, ein-
schließlich
des Groß-,
Einzel- und
Online-Han-
dels
 
8. Erzeugung
von ökologi-
schen/biologi-
schen oder in
Umstellung
befindlichen
Erzeugnissen
aus der Imke-
rei
 
   
9.  Export     
10.  Lagerung von
ökologischen/
biologischen
Erzeugnissen
oder Umstel-
lungserzeug-
nissen, die
vom Unter-
nehmer nicht
selbst produ-
ziert oder
hergestellt
werden
     


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Zitierungen von Anlage 1 ÖLG-DV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 ÖLG-DV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ÖLG-DV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 ÖLG-DV Antrag auf Zulassung
... bei der Bundesanstalt zu stellen. Im Antrag ist anzugeben, für welche der in Anlage 1 aufgeführten Kontrollbereiche die Zulassung beantragt ...
§ 5 ÖLG-DV Ergänzungsantrag für die Kontrolle in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen
... Eine Kontrollstelle, die die Zulassung für den in der Anlage 1 bezeichneten Kontrollbereich B innehat oder beantragt, kann die Erweiterung der Zulassung für ... B innehat oder beantragt, kann die Erweiterung der Zulassung für den ebenfalls in Anlage 1 bezeichneten Kontrollbereich B-AHV bei der Bundesanstalt beantragen. (2) Dem Antrag ist ...
§ 17 ÖLG-DV Zulassung
... Ausstattung sowie dem vorgelegten Standardkontrollverfahren für einen oder mehrere der in Anlage 1 genannten Kontrollbereiche zu erteilen. (3) Im Bescheid sind die für ...
Anlage 2 ÖLG-DV (zu § 12 Absatz 6) Aufbau der alphanumerischen Identifikationsnummer
... Identifikationsnummer, 5. Z: das Kürzel der Kontrollbereiche nach Anlage 1 , in denen das Unternehmen tätig ist und von der Kontrollstelle kontrolliert wird; für ...


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