§ 4 Sektor Ernährung
(1) Wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens ist im Sektor Ernährung die Versorgung der Allgemeinheit mit Lebensmitteln (Lebensmittelversorgung) kritische Dienstleistung im Sinne des
§ 56 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit
§ 2 Nummer 24 des BSI-Gesetzes.
(2) Die Lebensmittelversorgung wird in den Bereichen Lebensmittelherstellung und -behandlung sowie Lebensmittelhandel erbracht.
(3) Im Sektor Ernährung sind kritische Anlagen solche Anlagen oder Teile davon, die
- 1.
- den in Anhang 3 Teil 3 Spalte B genannten Kategorien zuzuordnen sind und
- 2.
- den Schwellenwert nach Anhang 3 Teil 3 Spalte D erreichen oder überschreiten.
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interne Verweise
Zitat in folgenden NormenVerordnung über die Raumordnung im Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz (BRPHV)
V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3712
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung
V. v. 21.06.2017 BGBl. I S. 1903
Artikel 1 1. BSI-KritisVÄndV Änderung der BSI-Kritisverordnung ... wie folgt geändert: 1. In § 1 Nummer 3 wird die Angabe „§§ 2 bis 5" durch die Angabe „§§ 2 bis 8" ersetzt. 2. § 3 ... 1 Nummer 3 wird die Angabe „§§ 2 bis 5" durch die Angabe „§§ 2 bis 8" ersetzt. 2. § 3 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 ...
Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
G. v. 02.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 301
Zweite Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung
V. v. 06.09.2021 BGBl. I S. 4163
Artikel 1 2. BSI-KritisVÄndV Änderung der BSI-Kritisverordnung ... eine Dienstleistung zur Versorgung der Allgemeinheit in den Sektoren nach den §§ 2 bis 8, deren Ausfall oder Beeinträchtigung zu erheblichen Versorgungsengpässen oder zu ... sind, die in den Absätzen 2 und 3 genannt werden," gestrichen. 4. § 4 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: ...
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