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§ 4b - Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen (38. BImSchV)

V. v. 08.12.2017 BGBl. I S. 3892 (Nr. 77); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 01.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 163
Geltung ab 14.12.2017; FNA: 2129-8-38-1 Umweltschutz
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§ 4b Vor-Ort-Kontrollen



(1) Die Möglichkeit von Vor-Ort-Kontrollen nach § 37b Absatz 8 Satz 1 Nummer 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes besteht, wenn es der zuständigen Behörde nach Artikel 17 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2022/996 gestattet wird, Vor-Ort-Kontrollen der Zertifizierungsstelle zum Zweck der Überwachung der Arbeitsweise der Zertifizierungsstellen während der üblichen Betriebs- und Geschäftszeiten zu begleiten.

(2) 1Fortschrittliche Biokraftstoffe sind nicht auf den Mindestanteil nach § 14 anrechenbar, wenn keine Vor-Ort-Kontrollen nach Absatz 1 gestattet werden. 2Satz 1 gilt nur für Kraftstoffe, die ab dem Verpflichtungsjahr 2027 in Verkehr gebracht werden oder als in Verkehr gebracht gelten.

(3) Zertifizierungsstellen nach Absatz 1 sind:

1.
Zertifizierungsstellen nach § 25 der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung oder Zertifizierungsstellen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union für die Überwachung und die Durchführung der Überwachung nach Artikel 17 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2022/996 registriert sind, und

2.
Zertifizierungsstellen nach § 30 der Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote vom 17. April 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 131).

(4) Zuständige Behörden nach Absatz 1 sind Behörden eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, die nach Artikel 30 Absatz 9 Unterabsatz 2 der Richtlinie (EU) 2018/2001 die Arbeitsweise der Zertifizierungsstellen überwachen.





 

Frühere Fassungen von § 4b 38. BImSchV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 07.06.2026Artikel 3 Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
vom 01.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 163

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4b 38. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4b 38. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 38. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV)
Artikel 2 V. v. 02.12.2021 BGBl. I S. 5126, 5143; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 01.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 163
§ 12 Biokraft-NachV Inhalt und Form der Nachhaltigkeitsnachweise (vom 07.06.2026)
... Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 handelt, und 12. die Angabe, ob Vor-Ort-Kontrollen nach § 4b der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen ermöglicht werden. (2) Die Ausstellung der Nachhaltigkeitsnachweise erfolgt in der ...

Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Rohstoffen auf die Treibhausgasquote und zur Anrechnung auf die Verpflichtung nach Artikel 4 in Verbindung mit Anhang I der Verordnung (EU) 2023/2405 (37. BImSchV)
V. v. 17.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 131; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 01.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 163
§ 3b 37. BImSchV Mindestanteil an erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs (vom 07.06.2026)
... sind nicht auf den Mindestanteil nach Absatz 1 anrechenbar, wenn keine Vor-Ort-Kontrollen nach § 4b Absatz 1 der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen gestattet werden. Satz 1 gilt nur für Kraftstoffe, die ab dem Verpflichtungsjahr ...
§ 14 37. BImSchV Anerkannte Nachweise (vom 07.06.2026)
... Nachweise nach § 21, wenn nachgewiesen ist, dass Vor-Ort-Kontrollen nach Maßgabe des § 4b Absatz 1 der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen ermöglicht werden. (2) Als Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen ...
§ 17 37. BImSchV Inhalt und Form der Nachweise (vom 07.06.2026)
... 5 Satz 1 Nummer 3 und 12. die Angabe, ob Vor-Ort-Kontrollen nach Maßgabe des § 4b Absatz 1 der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen ermöglicht werden. (2) Nachweise müssen der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
G. v. 01.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 163
Artikel 2 2. THGMQWG Änderung der Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote
... sind nicht auf den Mindestanteil nach Absatz 1 anrechenbar, wenn keine Vor-Ort-Kontrollen nach § 4b Absatz 1 der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen gestattet werden. Satz 1 gilt nur für Kraftstoffe, die ab dem Verpflichtungsjahr 2027 in ... Nachweise nach § 21, wenn nachgewiesen ist, dass Vor-Ort-Kontrollen nach Maßgabe des § 4b Absatz 1 der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen ermöglicht werden. (2) Als Nachweis über die Erfüllung der ... 5 Satz 1 Nummer 3 und 12. die Angabe, ob Vor-Ort-Kontrollen nach Maßgabe des § 4b Absatz 1 der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen ermöglicht werden." 14. § 18 wird wie folgt geändert:  ...
Artikel 3 2. THGMQWG Änderung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen
... b) Nach der Angabe zu § 4a wird die folgende Angabe eingefügt: „ § 4b Vor-Ort-Kontrollen". c) Die Angabe zu § 11 wird durch die folgende Angabe ... pro Gigajoule." 4. Nach § 4a wird der folgende § 4b eingefügt: „§ 4b Vor-Ort-Kontrollen (1) Die ... 4. Nach § 4a wird der folgende § 4b eingefügt: „ § 4b Vor-Ort-Kontrollen (1) Die Möglichkeit von Vor-Ort-Kontrollen nach § 37b ...
Artikel 5 2. THGMQWG Änderung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
... folgende Nummer 12 eingefügt: „12. die Angabe, ob Vor-Ort-Kontrollen nach § 4b der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen ermöglicht werden." 5. In § 13 Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe ...