1Aus einer Vergütungsvereinbarung, die nicht den Anforderungen des
§ 4 Absatz 1 Satz 1 und 2 entspricht, kann der Steuerberater keine höhere als die gesetzliche Vergütung fordern.
2Die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die ungerechtfertigte Bereicherung bleiben unberührt.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
V. v. 31.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 105
Artikel 1 5. StBVVÄndV Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung ... § 4a Unterschreiten der gesetzlichen Vergütung § 4b Fehlerhafte Vergütungsvereinbarung § 5 Mehrere Steuerberater ... Absatz 4 wird Absatz 3. 4. Nach § 4 werden die folgenden §§ 4a und 4b eingefügt: „§ 4a Unterschreiten der gesetzlichen Vergütung ... zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Steuerberaters stehen. § 4b Fehlerhafte Vergütungsvereinbarung Aus einer Vergütungsvereinbarung, die ...