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§ 4e - Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)
neugefasst durch B. v. 27.08.2002 BGBl. I S. 3422, 4346; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 26.11.2020 BGBl. I S. 2568
Geltung ab 01.01.2002; FNA: 402-37 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
34 frühere Fassungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 79 Vorschriften zitiert
Geltung ab 01.01.2002; FNA: 402-37 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
34 frühere Fassungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 79 Vorschriften zitiert
§ 4e Unterlassungsanspruch bei innergemeinschaftlichen Verstößen
(1) Wer einen Verstoß im Sinne von Artikel 3 Nummer 5 der Verordnung (EU) 2017/2394 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (ABl. L 345 vom 27.12.2017, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie (EU) 2019/771 (ABl. L 136 vom 22.5.2019, S. 28) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, begeht, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
(2) 1Die Ansprüche stehen den Stellen nach § 3 Absatz 1 Satz 1 zu. 2Es wird unwiderleglich vermutet, dass ein nach § 7 Absatz 3 des EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetzes benannter Dritter eine Stelle nach Satz 1 ist. 3§ 3 Absatz 1 Satz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden.
Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs G. v. 26. November 2020 BGBl. I S. 2568 m.W.v. 2. Dezember 2020
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Frühere Fassungen von § 4e UKlaG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 02.12.2020 | Artikel 2 Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs vom 26.11.2020 BGBl. I S. 2568 |
aktuell vorher | 30.06.2020 | Artikel 2 Gesetz zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz vom 25.06.2020 BGBl. I S. 1474 |
aktuell vorher | 24.02.2016 | Artikel 3 Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts vom 17.02.2016 BGBl. I S. 233 |
aktuell vorher | 14.02.2012 | Artikel 3 Gesetz zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes und zur Änderung des Unterlassungsklagengesetzes vom 06.02.2012 BGBl. I S. 146 |
aktuell vorher | 29.12.2006 | Artikel 4 Gesetz über die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze bei innergemeinschaftlichen Verstößen vom 21.12.2006 BGBl. I S. 3367 |
aktuell | vor 29.12.2006 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 4e UKlaG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4e UKlaG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
UKlaG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13 UKlaG Auskunftsanspruch der anspruchsberechtigten Stellen (vom 02.12.2020)
... sie die Angaben zur Durchsetzung ihrer Ansprüche nach den §§ 1 bis 2a oder nach § 4e benötigen und nicht anderweitig beschaffen können. (2) Der Anspruch ... wenn er gegen diesen Beteiligten einen Anspruch nach den §§ 1 bis 2a oder nach § 4e ...
§ 13a UKlaG Auskunftsanspruch sonstiger Betroffener (vom 02.12.2020)
... mit der Maßgabe, dass an die Stelle eines Anspruchs nach den §§ 1 bis 2a oder nach § 4e sein Anspruch auf Unterlassung nach allgemeinen Vorschriften ...
Zitat in folgenden Normen
EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetz (EU-VSchDG)
Artikel 1 G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3367; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 26.11.2020 BGBl. I S. 2568
§ 7 EU-VSchDG Beauftragung Dritter (vom 02.12.2020)
... Stelle (beauftragter Dritter) nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 beauftragen, nach § 4e des Unterlassungsklagengesetzes , auch in Verbindung mit § 8 Abs. 5 Satz 2 zweiter Halbsatz des Gesetzes gegen den unlauteren ...
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
neugefasst durch B. v. 03.03.2010 BGBl. I S. 254; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 26.11.2020 BGBl. I S. 2568
§ 8 UWG Beseitigung und Unterlassung (vom 02.12.2020)
... findet das Unterlassungsklagengesetz keine Anwendung, es sei denn, es liegt ein Fall des § 4e des Unterlassungsklagengesetzes ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz über die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze bei innergemeinschaftlichen Verstößen
G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3367
Artikel 4 VSchDGEinfG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... Gesetzes vom 17. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3171) geändert worden ist, wird folgender § 4a eingefügt: „§ 4a Unterlassungsanspruch bei innergemeinschaftlichen ... 3171) geändert worden ist, wird folgender § 4a eingefügt: „§ 4a Unterlassungsanspruch bei innergemeinschaftlichen Verstößen (1) Wer ...
Artikel 5 VSchDGEinfG Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
... dem Wort Anwendung" die Wörter , es sei denn, es liegt ein Fall des § 4a des Unterlassungsklagengesetzes vor" angefügt. ...
Gesetz zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
G. v. 25.06.2020 BGBl. I S. 1474
Artikel 2 VSchDGuaÄndG Folgeänderungen
... die Angabe „VSchDG" durch die Angabe „EU-VSchDG" ersetzt. (6) § 4a des Unterlassungsklagengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 2002 (BGBl. I S. 3422, 4346), das zuletzt durch ...
Gesetz zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes und zur Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
G. v. 06.02.2012 BGBl. I S. 146
Artikel 3 VSchDGuaÄndG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... 4a des Unterlassungsklagengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 2002 (BGBl. I S. ...
Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
G. v. 26.11.2020 BGBl. I S. 2568
Artikel 2 WettbRÄndG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... Einrichtungen nach § 4b Absatz 1." 4. Der bisherige § 4a wird § 4e und in Absatz 2 Satz 3 wird nach der Angabe „Satz 2" die Angabe „und 3" ... sie die Angaben zur Durchsetzung ihrer Ansprüche nach den §§ 1 bis 2a oder nach § 4e benötigen und nicht anderweitig beschaffen können." b) In Absatz 3 Satz ... b) In Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe „§ 4a" durch die Angabe „ § 4e " ersetzt. 7. In § 13a wird die Angabe „§ 4a" durch die Angabe ... 7. In § 13a wird die Angabe „§ 4a" durch die Angabe „ § 4e " ersetzt. 8. Die Überschrift des Abschnitts 6 wird wie folgt gefasst: ...
Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts
G. v. 17.02.2016 BGBl. I S. 233
Artikel 3 VDSDG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... die Wörter „und für Verbraucherschutz" eingefügt. 6. § 4a Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „, ... 1 oder § 2" durch die Wörter „nach den §§ 1 bis 2a oder nach § 4a " ersetzt. b) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Der ... wenn er gegen diesen Beteiligten einen Anspruch nach den §§ 1 bis 2a oder nach § 4a hat." 10. In § 13a werden die Wörter „des Anspruchs nach § 1 ... durch die Wörter „eines Anspruchs nach den §§ 1 bis 2a oder nach § 4a " ersetzt. 11. § 14 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 ...
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