§ 4i - Einkommensteuergesetz (EStG)

neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Geltung ab 30.06.1979; FNA: 611-1 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 4i Sonderbetriebsausgabenabzug bei Vorgängen mit Auslandsbezug


§ 4i hat 2 frühere Fassungen und wird in 4 Vorschriften zitiert

1Aufwendungen dürfen nicht als Sonderbetriebsausgaben abgezogen werden, soweit sie auch die Steuerbemessungsgrundlage in einem anderen Staat mindern. 2Satz 1 gilt nicht, soweit diese Aufwendungen Erträge desselben Steuerpflichtigen mindern, die bei ihm sowohl der inländischen Besteuerung unterliegen als auch nachweislich der tatsächlichen Besteuerung in dem anderen Staat.


Text in der Fassung des Artikels 6 Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) G. v. 23. Juni 2017 BGBl. I S. 1682 m.W.v. 25. Juni 2017

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Frühere Fassungen von § 4i EStG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 25.06.2017Artikel 6 Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG)
vom 23.06.2017 BGBl. I S. 1682
aktuell vorher 01.01.2017Artikel 8 Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen
vom 20.12.2016 BGBl. I S. 3000
aktuellvor 01.01.2017früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 4i EStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4i EStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 EStG Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen (vom 01.01.2007)
... Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit der Gewinn (§§ 4 bis 7k und 13a), 2. bei den anderen Einkunftsarten der Überschuss der Einnahmen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen
G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 2074; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2338
Artikel 1 RÜbStG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 4i folgende Angabe eingefügt: „§ 4j Aufwendungen für ... und Veräußerungskosten sind nicht zu berücksichtigen." 3. Nach § 4i wird folgender § 4j eingefügt: „§ 4j Aufwendungen für ...

Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen
G. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 3000; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1682
Artikel 8 AmtsHRLÄndUG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... a) Nach der Angabe zu § 4h wird folgende Angabe eingefügt: „§ 4i Sonderbetriebsausgabenabzug". b) Nach der Angabe zu § 50i wird folgende ... b) Satz 4 wird aufgehoben. 3. Nach § 4h wird folgender § 4i eingefügt: „§ 4i Sonderbetriebsausgabenabzug Aufwendungen ... 3. Nach § 4h wird folgender § 4i eingefügt: „§ 4i Sonderbetriebsausgabenabzug Aufwendungen eines Gesellschafters einer ...

Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1682
Artikel 6 StUmgBG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 4i wie folgt gefasst: „§ 4i Sonderbetriebsausgabenabzug bei Vorgängen mit ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 4i wie folgt gefasst: „ § 4i Sonderbetriebsausgabenabzug bei Vorgängen mit Auslandsbezug". 2. § 4i ... 4i Sonderbetriebsausgabenabzug bei Vorgängen mit Auslandsbezug". 2. § 4i wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 4i Sonderbetriebsausgabenabzug bei Vorgängen mit Auslandsbezug". b) Satz 1 wird ...


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