§ 51 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenZweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
G. v. 03.05.2013 BGBl. I S. 1082
Artikel 1 22. BWahlGÄndG Änderung des Bundeswahlgesetzes ... 5" ersetzt. 2. § 48 Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben. 3. § 51 wird wie folgt gefasst: „§ 51 Übergangsregelung für den 17. ... Satz 2 wird aufgehoben. 3. § 51 wird wie folgt gefasst: „§ 51 Übergangsregelung für den 17. Deutschen Bundestag für die Berufung von ...
Zitate in aufgehobenen TitelnGesetz zur Aussetzung der Vorschriften über die repräsentative Wahlstatistik für die Wahl zum 14. Deutschen Bundestag
G. v. 25.08.1998 BGBl. I S. 2430; aufgehoben durch Artikel 7 G. v. 19.02.2006 BGBl. I S. 334
Artikel 1 BT14WStatAussG ... 51 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. ...
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