- 1.
- im Zentralen Fahrzeugregister
- a)
- bei einem Fahrzeug, dem ein Kennzeichen nach § 9 zugeteilt ist,
- b)
- bei einem Fahrzeug, dem ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt ist,
- c)
- bei der Zuteilung eines roten Kennzeichens,
- d)
- bei einem Fahrzeug, dem ein Kurzzeitkennzeichen zugeteilt ist, und
- e)
- bei einem Fahrzeug mit Versicherungskennzeichen oder Versicherungsplakette und
- 2.
- im örtlichen Fahrzeugregister
- a)
- bei einem Fahrzeug, dem ein Kennzeichen nach § 9 zugeteilt ist,
- b)
- bei einem Fahrzeug, dem ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt ist,
- c)
- bei der Zuteilung eines roten Kennzeichens und
- d)
- bei einem Fahrzeug, dem ein Kurzzeitkennzeichen zugeteilt ist.
2In den Fahrzeugregistern ist jeweils zusätzlich das Datum der Änderung der Halterdaten zu erheben und zu speichern.
(2) Im Zentralen Fahrzeugregister und im örtlichen Fahrzeugregister sind über beruflich selbständige Halter, denen ein Kennzeichen nach
§ 9 zugeteilt wird, die Daten über Beruf oder Gewerbe zu erheben und zu speichern.
(3) Im Zentralen Fahrzeugregister und im örtlichen Fahrzeugregister sind die Daten der früheren Halter und die Anzahl der früheren Halter eines Fahrzeuges zu erheben und zu speichern.
§ 66 FZV Abruf im automatisierten Verfahren ... der Anschrift des Halters die in den §§ 57 und 61 genannten Fahrzeugdaten, sowie die in § 59 genannten Halterdaten, 2. für Anfragen unter Verwendung eines Teils des ... 5, Absatz 6 Nummer 1 bis 4 und Absatz 8 bis 10 genannten Fahrzeugdaten und b) die in § 59 Absatz 1 und 3 genannten Halterdaten, 2. für eine Anfrage unter Verwendung eines Teils des ... 25 und Absatz 4 Nummer 1 zu erhebenden und zu speichernden Fahrzeugdaten und 2. die in § 59 Absatz 1 und 3 genannten Halterdaten. (4) Zur Übermittlung durch Abruf im automatisierten ... das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bereitgehalten werden: 1. die in § 59 Absatz 1 und 3 genannten aktuellen und früheren Halterdaten und die Anzahl der früheren Halter, ... Fahrzeugregister nach § 36 Absatz 2b des Straßenverkehrsgesetzes dürfen die nach § 59 Absatz 1 gespeicherten Halterdaten und die nach § 57 Absatz 1 Nummer 12 in Verbindung mit § 6 ... des Versicherungsschutzes im Rahmen der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung dürfen die nach § 59 Absatz 1 zu erhebenden und zu speichernden Halterdaten und die in § 57 Absatz 1 Nummer 24, Absatz 2 ... Verwendung des Kennzeichens oder der Fahrzeug-Identifizierungsnummer: a) die nach § 59 Absatz 1 zu erhebenden und zu speichernden Halterdaten und b) die nach § 58 Absatz 1 ...